Heuerhaus
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Bersenbrück [Sg]
- Gemeinde
- Eggermühlen
- Gemarkung
- Basum
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Basum-Sussum
- Adresse
- Friesenweg 6
- Objekttyp
- Heuerhaus
- Baujahr
- 1909
- bis
- 1909
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, wissenschaftlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 45726568
- Objekt-Nr.
- 23
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Am südlichen Rand der Gemarkung gelegenes Wohn-/Wirtschaftsgebäude, hallenhausähnliches Raumgefüge mit zwei spiegelbildlich zusammengesetzte Wohn- und Wirtschaftsbereich, Ziegelrohbau, Satteldach, errichtet 1909 (i).
- Denkmalbegründung
- Die Bauerschaften Basum und Sussum sind Siedlungen mittelalterlichen Ausbaus und wurden 1823 vereinigt. Sie liegen am Nordrand der Ankumer Berge und am Ufer der Egger. An der alten Verbindung zwischen Ankum und Bippen reihen sich am Ostufer der Egger vier Vollerben. Südlich davon liegt, ebenfalls an der alten Trasse, das Doppelheuerhaus von 1909. Die Einzellage von Heuerhäusern ist innerhalb der Siedlungsstruktur im ländlichen Raum typisch, denn dieser Umstand rührt aus dem sogenannten Heuerlingswesen. Dieses entwickelte sich im 17. Jahrhundert ausschließlich im nordwestdeutschen Raum und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. Dabei bekamen die sogenannten Heuerleute, häufig Landarbeiter oder Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten, gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz, der sich unweit des Haupthofes befand, auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Im Fall des Wohnsitzes im Friesenweg 6 handelt es sich um ein Doppelheuerhaus, eine baukonstruktive Besonderheit, die in der Gemeinde Eggermühlen einzigartig ist. Als baukonstruktive Möglichkeiten für ein Doppelheuerhaus ergeben sich zwei Möglichkeiten: der Grundriss des hallenhausähnlichen Raumgefüges ist längs gespiegelt. So ergeben sich zwei schmale Dielen, zwei Küchen-, zwei Wohn- und zwei Schlafbereiche. Im Fall des Doppelheuerhauses im Friesenweg wurde der Grundriss des hallenhausähnlichen Raumgefüges aber quer gespiegelt. Somit ergeben sich zwei separate Dielen, zu denen an jedem Giebel ein Wirtschaftstor Einlass bietet, sowie zwei Küchenbereiche zwischen Diele und Wohn- bzw. Schlafbereichen. Die zwei Wohn- und Schlafbereiche stoßen mittig des Gebäudes aneinander. Durch eine Wand sind somit zwei Wohn-/Wirtschaftsgebäude räumlich voneinander getrennt und doch unter einem Dach vereint. Für die Zeit nach 1900 typisch, ist das Gebäude in Ziegelmauerwerk ausgeführt. Wurde die Fachwerkkonstruktion bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts allmählich von Bruchsteinmauerwerk umgeben und schließlich vollends vom massivem Baumaterial abgelöst, änderte sich die Nutzung des massiven Baustoffs zugunsten des Ziegels um 1900 nochmals. In der Ausprägung des Gebäudetypus als Hallenhaus dennoch beispielhaft, besteht an der Erhaltung des Heuerhauses daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Sozial-, Bau- und Wirtschaftsgeschichte und aufgrund seiner wissenschaftlichen Bedeutung mit Seltenheitswert ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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