Hof Langenkamp
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Bersenbrück [Sg]
- Gemeinde
- Rieste
- Gemarkung
- Rieste
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Rieste
- Adresse
- Lager Tannen 36 A
- Objekttyp
- Heuerhaus
- Baujahr
- 1757
- bis
- 1757
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 45726063
- Objekt-Nr.
- 37
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Traufständiges Heuerhaus, Zweiständerbau, Kammerfach mit Aufsprung, beide Giebel ohne Vorkragung, wohl ursprünglich jeweils mit Steckwalm, Fachwerk mit Ziegelausmauerung, traufseitig teils massiv ersetzt, Satteldach, errichtet 1757 (i).
- Denkmalbegründung
- Die Gemarkung Rieste wird mittig von der Hohen und der Tiefen Hase durchflossen. Als Siedlungsland wurden die flachen Bodenwellen beiderseits der Hasearme genutzt, in dessen Bereichen fast alle Erbenhöfe liegen, wobei eine Gruppe von Höfen mit dem Gut Rieste zwischen dem Großen Esch im Süden und dem Kleinen Esch im Norden wohl den Ausgangspunkt der Besiedlung in Rieste bilden. Der Hof Langenkamp mit seinen zwei zugehörigen Heuerhäusern liegt im äußersten Norden der Gemarkung, östlich der Hohen Hase und bildet mit einigen Hofanlagen den Wohnplatz Belmer Heide. Dieser Bereich gehört innerhalb der Siedlungsgeschichte zum jüngeren Ausbau. Daher sind die Hofanlage und die Heuerhäuser wichtige Bestandteile der Siedlungsstruktur von Rieste. Das Heuerhaus liegt nordwestlich der Hofanlage, relativ isoliert vom Hof. Die Einzellage von Heuerhäusern ist innerhalb der Siedlungsstruktur im ländlichen Raum typisch, denn dieser Umstand rührt aus dem sogenannten Heuerlingswesen. Dieses entwickelte sich im 17. Jahrhundert ausschließlich im nordwestdeutschen Raum und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. Dabei bekamen die sogenannten Heuerleute, häufig Landarbeiter oder Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten, gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz, der sich unweit des Haupthofes befand, auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Baukonstruktiv weist das Heuerhaus das Kammerfach mit Aufsprung auf. Das ist ein Versprung in der Balkenlage, in der Decke zwischen Flett und Kammerfach, der in Verbindung mit dem Bedürfnis der Schaffung eines Kornbodens über den Wohnräumen des Kammerfachs ab den 1730er Jahren entstanden ist. Diese Konstruktion findet sich bei ländlichen Gebäuden in der zweiten Hälfte des 18. und ersten Hälfte des 19. Jahrhundert häufig. In der Ausprägung der Bauaufgabe und -form als Zweiständerbau des 18. Jahrhunderts daher beispielhaft, besteht an der Erhaltung des Heuerhauses aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Bau-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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