Gut Wahlburg
- Landkreis
- Osnabrück
- Gemeinde
- Ostercappeln
- Gemarkung
- Schwagstorf
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Schwagstorf
- Adresse
- Hungriger Wolf 2
- Objekttyp
- Heuerhaus
- Baujahr
- 1826
- bis
- 1826
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, wissenschaftlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 45634405
- Objekt-Nr.
- 43
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Alleinstehendes Heuerhaus, stattlicher Bruchsteinbau in den Proportionen eines Vierständerbaus, Öffnungen mit Hausteinumrandungen, Dielentor mit Hausteingewänden und Inschrifttafel darüber, Krüppelwalmdach, errichtet laut Inschrift 1826. Im Inneren Fachwerkgerüst, typischer Flettdielengrundriss mit Diele, Flett und Upkammern erhalten. Ursprünglich könnte es sich um ein Doppelheuerhaus gehandelt haben, welches sich in einem quergespiegelten Grundriss darstellte. Eine Gebäudehälfte wurde aber bereits im 19. Jahrhundert abgebrochen; erhalten ist die nun außenliegende Brandwand mit Kamin bzw. Feuerstelle.
- Denkmalbegründung
- Die flächenmäßig große ehemalige Landgemeinde Schwagstorf erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung vom Kamm des westlichen Wiehengebirges über das wellige Schwagstorfer Lößvorland und die anschließende Geestlandschaft mit Grün- und Ackerland sowie einigen Waldstücken bis an das Große Moor. Die Gemarkung wird von zwei wichtigen Verkehrswegen durchzogen: der Bundesstraße von Bramsche nach Minden, die von Nordwest nach Südosten verläuft, und der parallel dazu, Anfang des 20. Jahrhunderts angelegte Mittellandkanal. Noch heute ist die typische Streusiedlung zu erkennen, auch wenn diese seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert verdichtet wurde und seit den 1920er Jahren eine flächenmäßig geschlossene Siedlungstätigkeit einsetzte, die sich nach dem Zweiten Weltkrieg nochmals verstärkte. Optisch sind auch die isolierten Siedlungseinheiten der Gutsbezirke in der Siedlungsstruktur weiterhin erkennbar: im Süden liegt das Gut Krebsburg, im Westen das Gut Wahlburg sowie nördlich des Mittellandkanals das Gut Schwegerhof mit seinem ehemaligen, charaktistischen Kranz von Heuerhäusern. Baulich haben sich von anderen Gütern keine Reste erhalten. Im Norden der Gemarkung liegt völlig isoliert das Heuerhaus zum Gut Wahlburg. Es wurde bereits 1826 von F.v.Morsey und seiner Frau Sophie, geborene v. Bothmer, die ihren Sitz auf der Krebsburg in Ostercappeln hatten, als Pachthof erbaut. Bereits 1835 ging das Gebäude in den Besitz der Wahlburg über. Seitdem wurde es bis 1962 als Heuerhaus genutzt. Baukonstruktiv veranschaulicht das Gebäude den Beginn einer Entwicklung im niedersächsisch-westfälischem Raum, bei der der Steinbau Einzug in den ländlichen Bereich erhielt. In den Gebäuden mit massiven Außenwänden – zunächst in Bruchstein und später in Backstein – blieben das Fachwerkinnengerüst und die Grundrissstrukturen wie der typische Flettdielengrundriss mit Längsaufschluss erhalten. Zeitgleich wurden bei Neubauvorhaben von Hauptgebäuden größerer Hofanlagen und anderer bedeutender Gebäuden die Zweiständerbauten von den größeren und repräsentativeren Vierständerbauten zunehmend abgelöst. Frühe Vertreter dieser Entwicklungen finden sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, wie das Heuerhaus zu Gut Wahlburg. Im Stile eines herrschaftlichen Pachthofes und somit als bedeutendes Gebäude errichtet, repräsentiert es wie kaum ein anderes Gebäude diesen Bautypus. Zudem ist es nur eines von sehr wenigen Vierständerbauten mit massiven Bruchsteinaußenwänden, die erhalten geblieben sind. An der Erhaltung des Objektes besteht daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung mit seinem hohen Aussage- und Zeugniswert für die Siedlungs- und Wirtschaftsgeschichte, für die Sozialgeschichte, aber vor allem für die Baugeschichte und aufgrund seiner wissenschaftlichen Bedeutung mit seinem Seltenheitswert ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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