Vierständer-Längsdielenhaus
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow
- Gemeinde
- Wustrow (Wendland), Stadt
- Gemarkung
- Güstritz
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Güstritz
- Adresse
- Im Rundling 12
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1852
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 450b730f-4b98-43a7-b9df-3eb9bb97bbd5
- System-ID
- #61310972
- ADABweb-ID
- 30886559
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Die Halbhufnerstelle an der Westseite des Güstritzer Rundlingsdorfes mit der alten Nr.15 wurde im 18./19. Jahrhundert von der Familie Schulz bewirtschaftet, bevor mit Adolf Heitmann um 1900 der historische Gebäudebestand um einen massiven Altenteiler-Anbau an das Haupthaus (1909), eine Wagenschauer (1903) und einen Holzstall (1903) erweitert wurde. Von dem noch 1978 vorhandenen, recht desolaten Baubestand sind allein das Haupthaus und die Scheune auf der nördlichen Grundstückgrenze zu Nr. 11 bis heute erhalten. Die bauliche Enge zur Bebauung der benachbarten Hofstelle ist umso verwunderlicher, als dieser Teil des Dorfes vom Brand 1851 stark betroffen war. Zunächst wurde im Mai 1852 der Neubau für das abgebrannte Haupthaus gerichtet. In der Inschrift auf Höhe der Dachbalkenebene am Ostgiebel wird auch das tagesgenaue Datum für den Dorfbrand überliefert: der 14. September 1851. Von der Scheune, ebenfalls an gleicher Stelle wie der Vorgängerbau errichtet, wurden Teile eines älteren Kerngerüstes verwendet, das mehrfach verändert und auch verlängert wurde. Die Scheune steht auffallender Weise nicht in der Flucht der Hofzufahrt. Die beiden Ställe und das Backhaus, ebenfalls vom Brand betroffen, wurden erst eine Generation später in einem zweigeschossigen Fachwerkbau zwischen Haupthaus und Scheune zusammengefasst. Die 1978 noch vorhandene, mit 21 Gebinden langgezogene Stallscheune bestand aus einem Backhaus mit Futterküche am westlichen Ende, einem Schweinestall in der Mitte und einem Pferdestall am östlichen Ende. Sie erscheint als Neubau erstmals 1878 im Brandkassenbuch. Zwischen Haupthaus und Scheune lag der gepflasterte Hofplatz. Ab der Scheune schloss sich nach Westen der Hofwald an, in dem bereits 1832 eine kleine Parzelle als Küchengarten genutzt wurde. Dort befand sich auch das Backhaus. Der Backofen wurde beim Neubau der Hofstelle ab 1852 zunächst in das Haupthaus verlegt. Dies wurde beim Wiederaufbau allgemein so gehandhabt, was mit der Hartdeckung und dem über Dach geführten Schornstein zusammenhänge dürfte. Haupthaus: Das große Vierständer-Hallenhaus auf einem Feldsteinfundament entspricht weitgehend den zeitgleich entstandenen Bauten im Dorf. Das rund 24,0 m lange und 12,5 m breite Haus ist nur teilweise Maße authentisch erhalten. Die über das Dielentor erschlossene Wirtschaftsdiele im vorderen Teil ist in bauzeitlicher Breite und Höhe zwischen dem 1. und 8. Gebinde erhalten. Seit 1980 ist im 8. Gebinde eine Fachwerkwand als Querwand eingestellt, die eine zusätzliche frostfreie Querdiele zum Wohnteil ausbildet. Ursprünglich reichte die Diele über die volle Länge des Wirtschaftsteils vom 1. bis 12. Gebinde. Bereits im Wohnteil und nicht wie um 1852 traditionell üblich erfolgt die Quererschließung von Süden aus der Hofzufahrt. Die dortige Haustür in Formen des Jugendstils wurde um 1913 eingefügt. Ob damit die Verlegung und der Ersatz der bisherigen Haustür im Wirtschaftsteil einher ging, ist nicht bekannt. Die Breite der Seitenschiffe im Wirtschaftsteil divergiert nur wenig mit rund 2,5 m im nördlichen und 2,8 m im südlichen Seitenschiff. Der ursprünglich vorhandene Keller im nördlichen Seitenschiff direkt östlich der Küche noch im Wohnteil wurde 1978 verfüllt. Ein vermutlich bauzeitlicher Spülstein aus Sandstein ist im Wohnteil erhalten. Der rückwärtige Wohnteil vom 12. bis 17. Gebinde ist traditionell mit Zwischengeschoss (Pomös) und Versprung in der Dachbalkenebene ausgebildet. Die große Eckstube im Wohnteil an der gut belichteten Südwestecke ist in ihren Abmessungen erhalten. Dem rückwärtigen Westgiebel in Fachwerk wurde um 1985 ein massiver Giebel mit Luftschicht zum Altbau vorgeblendet, nachdem der massive Anbau von 1909 abgebrochen wurde. Das nicht ausgebaute Dachwerk wird über die volle Länge durch einen doppelt stehenden Stuhl mit Kopfbändern im Längs- und Querverband unterstützt. Die Sparrenabstände des immer hart gedeckten Daches betragen rund 1,0 bis 1,2 m. Der rückwärtige Westgiebel über dem Wohnteil ist in einem konstruktiven Sparfachwerk ausgebildet, d.h. er war zu keinem Zeitpunkt ausgefacht, sondern immer mit einer Verbretterung geschützt, die zuletzt vor 1978 durch Zementfaser-Wellplatten ersetzt wurde. Das Dach wurde um 1980 mit der heutigen Zementfalzpfanne eingedeckt. Der Wirtschaftsgiebel nach Osten zum Dorfplatz ist mit dem üblichen Gitterfachwerk, dem Dielentor und zwei flankierenden Stalltüren sowie den Inschriften auf vier Ebenen ganz traditionell abgezimmert und mit historischen, naturroten Ziegeln nach 1978 neu in Kalkmörtel ausgefacht. Die Bauherren und das Richtdatum werden auf dem Torsturz benannt: „Jürgen Heinrich Schultz – Katharina Elisabeth Schultz, geb. Jahrbeck. Den 7.Mai Anno 1852“. Die Hauptinschrift auf Höhe der Dachbalkenebene nimmt Bezug auf den Dorfbrand: „Ich verlor am 14ten Septbr. 1851 durch des Feuers Gluth Haus u. manches werthe Gut; drückte Kumer und Sorge mein Herz so warst du doch mein Gott, Schutz Helfer in der Noth. Du mögest es bewahren vor Unglück und Gefahren“. Die aufgemalte, nicht plastisch ausgebildete Inschrift auf der Kehlbalkenebene ist Lied 861a, Vers 2, aus dem Lüneburgischen Gesangsbuch entnommen: „Nie schenken Stand u. auch die Güter dem Menschen die Zufriedenheit, die wahre Ruhe der Gemüther ist Tugend und Genügs.“(amkeit). Auf der Hahnenbalkenebene, hier dem Schwellbalken des Giebelpfahls, steht an höchster Stelle im Haus: „Gott allein die Ehre“.
- Denkmalbegründung
- Das Vierständer-Hallenhaus ist aus bautypologischen Gründen nach § 3(2) NDSchG und aus städtebaulichen Gründen aufgrund seiner das Ortsbild und den Dorfplatz prägenden Bedeutung nach § 3(3) NDSchG zu bewerten. Das Haupthaus in seiner Bedeutung für das Rundlingsdorf ist nur zusammen mit den Freiflächen der Hofstelle, der Hofzufahrt, dem Hofplatz, der Küchen- und Baumgartenzone, dem Hofwald und den Hofwiesen zu verstehen. Sie sind zusammen mit den benachbarten Hofstellen unverzichtbarer Teil des Ensembles „Rundlingsdorf Güstritz“.
- Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
- 61296441 | Rundlingsdorf
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
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