Dreiständer-Längsdurchfahrtsscheune
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow (Wendland) [Sg]
- Gemeinde
- Wustrow, Stadt
- Gemarkung
- Lensian
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Schreyahn
- Adresse
- Rundling 23
- Objekttyp
- Scheune
- Baujahr
- 1797
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 44868295
- Objekt-Nr.
- 217
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Die 14,6 m lange und 9,2 m breite Dreiständer-Längsdurchfahrtsscheune von 1797 (i) steht am westlichen Rand des Hofwaldes der Hofstelle unweit der Grenze zu Hofstelle Nr. 22 in Ost-West-Ausrichtung des Firstes. Die zweischiffige Scheune mit der Längsdurchfahrt an der Nordseite besteht aus nur sieben Gebinden mit entsprechend weiten Gebindeabständen von 2,5 m. Das schlichte Kehlbalkendachwerk wurde bislang nicht verstärkt, da auf die Strohdeckung um 1960 eine vergleichbar leichte Eindeckung mit großformatigen Zementfaser-Wellplatten erfolgte. Bemerkens ist die reiche Ausstattung der Scheune mit Inschriften im West- und Ostgiebel. Im Westgiebel zur Hofstelle war ursprünglich zum südlichen Seitenschiff auch eine Wagenremise mit der inschriftlichen Datierung im Sturz eingebaut, die in mehreren Umbauphasen zunächst höher gelegt, dann geschlossen und zuletzt wieder geöffnet wurde. Der höher gelegte Torsturz der Remise ist auf einer historischen Aufnahme um 1900 zu erkennen mit der inschriftlichen Datierung „Den 11ten April Anno 1797“. Die Bauherreninschrift auf dem Torsturz der Längsdurchfahrt ist identisch zur heute noch vorhandenen Inschrift auf dem Torsturz im Ostgiebel: „Johann Joachim Gercke Maria Dorothe Schultzen“. Diese völlig ungewöhnliche Form der Nennung mit unterschiedlichen Familiennamen deutet darauf hin, dass es sich nicht um Ehepartner gehandelt haben könnte. Die Inschriften auf der Kehlbalkenebene und nach Westen auch auf der Dachbalkenebene sind entweder schlecht lesbar (Ostgiebel) oder durch Zementfaser-Wellplatten überdeckt. Es handelt sich um einen bekannten Liedtext von Christian Fürchtegott Gellert (1715-1769). Auch an der Westseite wurde der erste Vers eines bekannten protestantischen Kirchenliedes gewählt: In Gottes Namen fang ich an. Beide Verse passten nicht vollständig auf den zur Verfügung stehenden Platz. Deshalb wurde nicht abgekürzt und auch kein usw. eingefügt sondern mit im Satz abgebrochen. Die Lieder waren so bekannt, dass ohnehin jeder den Abschluss kannte. Ostgiebel Dachbalkenebene: „Auf Gott und nicht auf meinem Rath will ich mein Glücke bauen und dem, der mich erschaffen hat Mit ganzer Seele trauen. Er, der Die Welt allmächtig hält, wird mich in meinen“ Tagen als Gott und Vater tragen. Westgiebel Dachbalkenebene: „In Gottes Namen fang ich an, was mir zu thun gebühret, mit Gott wird alles wohl getan und glücklich ausgeführet. Was man in Gottes Namen thut, ist allenthalben recht und“ gut und kann uns auch gedeihen. Während sich die südliche Traufseite und der Ostgiebel zusammen mit der Ausfachung durch eine Lehmstakung und kleinen Klappläden weitgehend im bauzeitlichen Zustand befindet, wurden die nördliche Traufseite und der Westgiebel um 1960 in Kalksandstein neu ausgefacht bzw. das Giebeldreieck mit Zementfaserplatten behängt. Die Scheune ist zweifach verriegelt. Dies galt auch für die einst durchgängig vorhandene Mittellängswand zwischen den beiden Schiffen. Allerdings waren die oberen Gefache zwischen dem 2. und 4. Gebinde offen, was auf eine Nutzung als Schafstall hindeutet. Die Querschnitte aller Hölzer sind ungewöhnlich stark bemessen, allerdings wurden auch viele Krummhölzer verwendet. Dabei handelt es sich weder um nadelholz noch um Eiche sondern um ein anderes Laubholz, vermutlich Esche. Die Grundkonstruktion wird ergänzt durch viele zweitverwendete Hölzer, teilweise mit Inschriften. Am östlichen Ende des Seitenschiffs befindet sich eine sogenannte Kaffkammer. „Kaff“ ist ein anders Wort für die „Spreu“. In dieser Kammer wurde nach dem Dreschen des Korns auf der Längsdiele die abgefallenen Spelzen, Hülsen, Grannen und Samenhüllen, also die Spreu, gesammelt. Sie diente mit einem geringen Kornanteil als begehrtes Raufutter für das Vieh. Denkmalbedeutung: Die gut erhaltene Dreiständer-Längsdurchfahrtsscheune von 1797 ist aus bautypologischen und siedlungstypologischen Gründen ein Baudenkmal nach § 3(2) und § 3(3) NDSchG. Sie gehört zum äußeren Kreis der giebelständig zum Rundlingsplatz ausgerichteten, rückwärtigen Scheunen. Sie steht wie sieben weitere erhaltene Scheunen in Schreyahn unmittelbar am äußeren Ende des Hofplatzes am Saum zum Hofwald. Diese Scheunen sind daher von hoher Relevanz für die Rundlingsstruktur.
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung der Längsdurchfahrtsscheune der Hofanlage Rundling 23 in Schreyahn (Wustrow) besteht aufgrund ihrer geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 30829228 | Rundlingsdorf | Rundling Schreyahn (Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland)
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
- ADABweb