Dreiständer-Längsdurchfahrtsscheune
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow (Wendland) [Sg]
- Gemeinde
- Wustrow, Stadt
- Gemarkung
- Lensian
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Schreyahn
- Adresse
- Rundling 2
- Objekttyp
- Scheune
- Baujahr
- 1842
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 44683053
- Objekt-Nr.
- 424
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Es handelt sich um eine Dreiständer-Längsdurchfahrtsscheune in Fachwerk von 1842(i). Die Scheune befindet sich weitgehend im bauzeitlichen Zustand. An der Nordseite wurde um 1970 über die volle Länge eine Holzremise für landwirtschaftliche Geräte angebaut, die baulich nicht in die Scheune eingreift und aufgrund ihrer Bauweise mit einer naturbelassenen Holz-Deckel-Schalung nicht beeinträchtigend wirkt. Der Anbau hat für die Baugeschichte und die Bewertung der Scheune keine Bedeutung. Der deutlich kleinere Vorgängerbau stand im Bereich des Schweinestalls an der Zufahrt zum Dorf. Der Neubau einer größeren Scheune war erst 1842 durch Erwerb einer Gemeinheitsfläche im Zuge der Verkoppelung möglich (vgl. Wübbenhorst, 2021). Die zweischiffige Scheune mit identischer Firstausrichtung wie das Haupthaus steht auf einer Grundfläche von gut 16,06 m in der Länge und 10,23 m in der Breite. Die Längsdurchfahrtsdiele an der Südseite ist insgesamt 15,70 m lang und 6,21 m breit. Die Scheune besteht aus 10 Gebinden mit Gebindeabständen von 1,75-1,80 m. Die Abbundzeichen sind von West nach Ost durchlaufend. Die Queraussteifung erfolgt über Kopfbänder. Im nördlichen, nur 3,48 m breiten Seitenschiff befinden sich vier Räume. Erschlossen über den hofseitigen Westgiebel mit einem zweiflügeligen Tor und einer kleinen Zwischentür zur Diele ist eine 6,9 m lange Wagen- bzw. Kutschenremise, wie sie für die Scheunen dieser Bauzeit typisch sind. Nach Osten schließen sich drei von der Längsdurchfahrt abgetrennte Bergeräume an. Eine Stiege am östlichen Ende der Wagenremise führt von der Längsdiele zunächst auf einen Zwischenboden über der Wagenremise und weiter auf den Dachboden. Die mit einem Lehmestrich versehene Längsdurchfahrt wird im Westen und Osten jeweils durch ein großes, zweiflügeliges Dielentor und zusätzlich nach Westen durch die übliche Schlupftür erschlossen. Sämtliche Gefache im Inneren und an den Traufseiten sind mit einer bauzeitlichen Holzstakung und Lehmbewurf versehen. An der nördlichen Traufseite wurden zwischenzeitlich um 1960 einige Gefache in Kalksandstein neu ausgemauert. West- und Ostgiebel sind mit einer bauzeitlichen Giebelverbretterung und unterhalb der Dachbalkenlage die Gefache mit bauzeitlichen Ziegeln in Kalkmörtel ausgefacht. Ein Giebelpfahl ist allein für den Westgiebel nachweisbar. Die reiche Ausgestaltung mit Inschriften auf mehreren Ebenen (Remisentorsturz, Längsdielentorsturz, Dachbalken- und Kehlbalkenebene) am westlichen Hauptgiebel ist stark verwittert. Zusätzlich ist im Torsturz des Ostgiebels aufgrund der Ausrichtung auch zur Naudender Straße eine gleichlautende Bauinschrift mit den Namen der Bauherren und dem Baujahr „1842“ vorhanden. Das Scheunendach war bis zur Neueindeckung mit Zementfaser-Wellplatten nach Süden und heute stark vermoosten Zementfaserrauten nach Norden um 1960 vermutlich mit Roggenlangstroh eingedeckt. Die Längswände sind zweifach verriegelt. Die Aussteifung im Längsverband erfolgt über wenige Langstreben. Die Inschrift auf dem Dachbalken im ersten Gebinde von Westen (Westgiebel) lautet: „Wer erst nach Gottes reiche tracht Und bleibt auf Dessen Wegen. Der wird von ihm auch wohl bedacht mit dieses Lebens Segen. Den Frommen gibt er fruh bis spat das er von seiner Arbeit hat“ Es handelt sich um Vers 3 aus dem Lied 280 im Lüneburgischen Kirchengesangsbuch. Die darüber befindliche Inschrift auf der Kehlbalkenebene des Westgiebel ist aufgrund der exponierten Wetterseite wie auch die übrigen Inschriften weitgehend verwittert und nur fragmentarisch lesbar, vermutlich: „In Gottes Namen fang ich an, was mir zu tun gebühret. Mit Gott wird alles wolget“(…an und glücklich ausgeführet). Auf den Sturzriegeln über der Schlupftür zur Diele gab es eine weitere fragmentarisch erhaltene Inschrift, vermutlich „Bete und arbeite“. Die Inschriften der Bauherren stehen wie gewöhnlich auf den Torstürzen, in diesem Fall auch auf dem schwer geschädigten und stark verwitterten Torsturz der Wagenremise. Dort ist vermutlich der im Vorjahr am 02.08.1841 verstorbene Vater des eigentlichen Bauherrn verzeichnet: „Der Sel. Joachim Christoph Kopmann“. Der Hof wurde spätestens 1841 an den Sohn, „Johann Christoph Kopmann“ übergeben, der am 9. November 1831 „Anne Elisabeth Kopmann, Geb. Jahrbecken“ aus Lensian geheiratet hatte. Die Trauung fand statt in der Kirche von Satemin. Anne Elisabeth Jahrbeck wurde im August 1807 geboren und starb 1882 in Schreyahn. Wie schon der Großvater Joachim Heinrich waren die Kopmanns Halbhufner in Schreyahn. Die Grundherrschaft lag beim Amt Lüchow. Deshalb gehörte der Hof auch zum Kirchspiel von Satemin (vgl. Wübbenhorst, 2021). Die Scheune wurde seit ihrer Errichtung auffallend geringfügig umgebaut. Um 1900 wurden im Dachwerk Zwischensparren eingefügt, um zumindest die Nordseite mit den schweren Zementrauten eindecken zu können. Möglicherweise geschah dies auch auf der Südseite. Dort erfolgte um 1970 eine Neueindeckung mit den leichteren Zementfaser-Wellplatten. Die Nordseite ist stark bemoost. Durch eine jüngere Aufschüttung des Geländes um bis zu 50 cm sind die Grundschwellen über die volle Länge gänzlich verrottet. Teilweise sind die Ständer dadurch aus der Verzapfung mit dem Rähm und der Dachbalkenlage gefallen. Die südliche Längsseite und neuerdings auch der Westgiebel weisen dadurch eine starke Verformung auf. Aufgrund der dichten Dachhaut und dem guten Zustand der übrigen Hölzer ist eine Rückführung der Verformung möglich und sinnvoll. Die Scheune befindet sich in weiten Teilen in einem guten Zustand. Die Verformungen treten nur punktuell auf. Im November 2021 wurden von Dirk Wübbenhorst ein bauhistorisches Gutachten und eine zeichnerische Dokumentation der Scheune finanziert durch den Rundlingsverein e.V. erstellt. Die Zeichnungen mit Grundriss, Schnitten und Ansichten wurden im Maßstab 1:100 erstellt. Die blauen Linien bezeichnen Teile, die nicht mehr vorhanden sind, sich anhand von bauspuren aber eindeutig rekonstruieren lassen. Rote Linien bezeichnen Bauteile, deren ehemalige Existenz begründet anzunehmen ist, die aber am Objekt nicht eindeutig nachzuweisen sind, so z.B. die Inschrift auf der Kehlbalkenebene des Westgiebels. Denkmalbegründung: Die auffallend wenig veränderte und im hohen Maße authentische Dreiständer-Längsdurchfahrtsscheune von 1842 ist aufgrund ihrer städtebaulichen (siedlungsgeschichtlich) und geschichtlichen (bautypologisch) Bedeutung ein Baudenkmal nach § 3(2) und § 3(3) NDSchG. Die städtebauliche Bedeutung liegt im hohen Wert für den Siedlungstypus des Rundlingsdorfes begründet. Ebenso wie die Haupthäuser am Dorfplatz wird die radiale Form der Rundlinge maßgeblich durch die identisch ausgerichteten Scheunen geprägt. Die Ständerbauweise, die Stellung in zweiter Reihe und die Firstausrichtung entsprechen den Haupthäusern am Dorfplatz. Zusätzlich und verstärkend kommt die bautypologische Bedeutung als zweischiffe Scheune mit Längsdurchfahrt hinzu, die neben der dreischiffigen Scheune um 1840 eine bis heute nachwirkende Dominanz im Niederen Drawehn erfahren hat. Aufgrund ihrer tragenden Bedeutung für den außergewöhnlichen universellen Wert der Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland unterliegt die Scheune einem öffentlichen Erhaltungsinteresse. Besonderheiten dieser Scheune sind der Zwischenboden über der Wagenremise, die Gedenkinschrift an den Altbauern und die zusätzliche Inschrift im Torsturz des Ostgiebels.
- Denkmalbegründung
- Das Gebäude wurde, gemäß einer Inschrift im Torsturz des Ostgiebels, 1842 errichtet, und ist als Dreiständer-Längsdurchfahrtsscheune in Fachwerk ausgeführt. In einer für Scheunen im Wendland typischen Weise, ist an der Nordseite eine zeitgenössische Wagenremise angefügt; nach Osten schließen von der Längsdurchfahrt abgetrennte Bergeräume an. Die Erhaltung der Scheune liegt aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungsgeschichte von Schreyahn, wegen seines Schauwertes als ein für die Region charakteristischer Gebäudetypus, sowie der städtebaulichen Bedeutung durch seine prägende Wirkung auf das Ortsbild, im öffentlichen Interesse.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 30829228 | Rundlingsdorf | Rundling Schreyahn (Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland)
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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