Heuerhaus
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Melle, Stadt
- Gemeinde
- Krukum
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Krukum
- Adresse
- Hasenkampsweg 7
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1737
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 442b2ad3-e551-4b71-b884-2e6aa18fc4ad
- System-ID
- #61534125
- ADABweb-ID
- 35536701
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Traufständiges Heuerhaus, Vierständerbau, Wirtschaftsgiebel dreimal und Wohngiebel zweimal teils über profilierten Knaggen vorkragend, Fachwerk mit verputzten Gefachen, Satteldach, errichtet 1737 (i).
- Denkmalbegründung
- Die ehemalige Weilersiedlung Krukum ist topographisch leicht bewegt und sanft hügelig und wird im Norden vom Else-Fluss begrenzt und im Westen vom Violenbach. Teils stark bewaldet finden sich entlang der Gewässer vorwiegend Tiefebenen mit sumpfigen Gegenden oder Weideland. Die höchste Erhebung befindet sich im Südosten, wo sich die ehemalige Hünenburg befand. Trotz zahlreicher Eingriffe in die gestreute Siedlungsstruktur im 19. Jahrhundert, haben sich wesentliche Aspekte erhalten, darunter die Bündelung von Hofanlagen im Westen sowie die ehemalige Köttersiedlung in Piepenbrink. Dominierend ist der Baubestand des 19. Jahrhunderts, aus dem einige Kerngerüste erhalten sind. Das Kerngerüst des Heuerhauses im Hasekampswegs geht sogar noch in das 18. Jahrhundert zurück, wodurch dem Gebäude ein hoher Seltenheitswert zukommen. Das Heuerhaus liegt isoliert im Westen der Gemarkung, in dem Bereich, in dem auch die Mehrzahl der Hofanlagen angesiedelt sind. Die Einzellage von Heuerhäusern ist innerhalb der Siedlungsstruktur im ländlichen Raum typisch, denn dieser Umstand rührt aus dem sogenannten Heuerlingswesen. Dieses entwickelte sich im 17. Jahrhundert ausschließlich im nordwestdeutschen Raum und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. Dabei bekamen die sogenannten Heuerleute, häufig Landarbeiter oder Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten, gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz, der sich unweit des Haupthofes befand, auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. In der Ausprägung der Baufgabe und -form beispielhaft, besteht an der Erhaltung des Heuerhauses daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte sowie aufgrund seines Seltenheitswertes ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
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