Wohnhaus
- Landkreis
- Celle
- Gemeinde
- Celle, Stadt
- Gemarkung
- Celle
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Hehlentor
- Adresse
- Berggartenstraße 17
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1927
- bis
- 1928
- Personen
- Hübotter, Wilhelm
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 44140168
- Objekt-Nr.
- 10102
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Eingeschossiger villenartiger verputzter und unterkellerter Massivbau unter ausgebautem Satteldach mit Pfannendeckung. Bauzeitliche Fenster durchweg erhalten; zwei Fassadenerker, Zierschornsteine und die Haustürrahmung aus dunklen Klinkern; Putzgesimse; schmiedeeiserne Zierteile. Bauzeitliche Grundrisse vollständig erhalten; ebenso erhalten die handwerklich und gestalterisch qualitätvolle wandfeste Innenausstattung. Erbaut 1927/28 durch den hannoverschen Architekten Karl Paul Schmidt für den Rechtsanwalt Hans Ferge und seine Frau Elfriede an der im Hehlentorgebiet vom Celler Bürgertum bevorzugten Villenstraße Berggartenstraße. Ausführung: Baufirma Welge & Bergen, Celle. Der Entwurf für die Gartengestaltung stammte vom hannoverschen Landschaftsarchitekten Wilhelm Hübotter: Das Haus steht gartenseitig auf einem umlaufenden Terrassensockel, der von einem Pflanzbeet mit Bruchsteintrockenmauerwerk eingefasst ist. (Die von Hübotter 1931 entworfene Pergola nicht erhalten.) Von den Gliederungen der ursprünglichen Gartengestaltung ist außerdem nur noch das rechteckige Bassin der Erbauungszeit erhalten.
- Denkmalbegründung
- Das villenartige Wohnhaus in der Berggartenstraße 17 stellt innerhalb der Stilvielfalt der 1920er Jahre eine zeittypische traditionelle Variante der Villengeschichte dar, die sich stilistisch von den in Celle seinerzeit avantgardistischen Entwürfen des Bauhausmoderne Otto Haeslers absetzt. Die gediegene Architektursprache, die im Heimatstil wurzelt, kombiniert mit moderaten Anklängen expressionistischer Stilelemente, ist somit als besondere stilistische Variante zu würdigen und weckt besonderes Interesse, da sie in der älteren Haesler-Siedlung (von 1910) steht. An der Erhaltung des Wohnhauses besteht somit sowohl aufgrund seiner orts-, bau- und kunstgeschichtlichen Bedeutung, als bedeutender Teil des Gesamtwerks der Bauschaffenden Schmidt und Hübotter und wegen des prägenden Einflusses auf das Straßenbild auch in städtebaulicher Hinsicht ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
- ADABweb