Kapelle (Bauwerk)
- Landkreis
- Uelzen
- Samtgemeinde
- Uelzen, Stadt
- Gemeinde
- Uelzen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Uelzen
- Adresse
- Scharnhorststraße
- Objekttyp
- Kapelle (Bauwerk)
- Baujahr
- 1913
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 4207dc14-b85b-4b82-9031-e78577d9ff67
- System-ID
- #61333404
- ADABweb-ID
- 31008617
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Backsteinbau in einfachen romanisierenden Formen. Grundsteinlegung am 7. Mai 1913, Richtfest am 16. Juli 1913, Einweihung am 29. Dezember 1913. Der Glockenturm wurde erst 1952 ergänzt. Der nördliche Anbau für Leichenwagen und Gerät stammt von 1968. Der Innenraum der Kapelle ist für 200 Personen konzipiert, er ist byzantinisch-romanisch gehalten. Ein städtischer Obduktionsraum wurde innerhalb der Kapelle vorgesehen und auch als solcher genutzt. Der Entwurf stammt vom Uelzener Architekten Eberhard Warnecke.
- Denkmalbegründung
- Die Friedhofskapelle auf dem Uelzener Friedhof zwischen Scharnhorststraße und Ripdorfer Straße wurde 1913 durch den örtlichen Architekten Eberhard Warnecke errichtet. Während der Friedhof bereits seit 1799 genutzt wurde, war zunächst keine Kapelle vorhanden. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wuchs der Friedhof schrittweise nach Norden an, sodass ab 1905 über den Bau einer Kapelle nachgedacht wurde. Der seit 1911 dann konkret geplante, 1912 genehmigte Bau ist in Formen der Neoromanik, im Innenraum mit byzantinischen Anklängen gestaltet. An seiner Erhaltung besteht sowohl aufgrund der ortgeschichtlichen Bedeutung, wegen des bau- und kunstgeschichtlichen und gebäudetypischen Zeugniswertes, darüber hinaus aber wegen des prägenden Einflusses auf das Bild der Friedhofsanlage auch in städtebaulicher Hinsicht ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
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