Borkenhäuschen
- Landkreis
- Göttingen
- Gemeinde
- Hann.Münden, Stadt
- Gemarkung
- Münden
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Münden
- Adresse
- Doktorwerder
- Objekttyp
- Kapelle (Bauwerk)
- Baujahr
- 1798
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 41950236
- Objekt-Nr.
- 1221
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Kleiner rechteckiger Holzbau mit Satteldach in S-Pfannendeckung. Eingang in der Westfassade, das Dach hier vorkragend, dabei Flugsparren aus zwei unbeschälten Baumstämmen, die von vier beschälten Stämmen unterstützt werden. Mittiger Eingang und Spitzbogen-Oberlicht mit Umfassungen aus Ästen, die sich an der Spitze kreuzen und so eine Bekrönung bilden. Spitzbogige Fenster jeweils rechts und links des Eingangs, ein weiteres in der Ostfassade (die Fenster an den Längsseiten, die auf älteren Lithographien noch zu sehen sind, sind heute entfernt). Das ganze Gebäude ist mit der Rinde von Bäumen verkleidet (= ursprünglicher Zustand). Errichtet 1798 von Großkaufmann und Kunstsammler Friedrich Carl Wilhelm Freitag als Kapelle für seine katholische Frau, auf dem östlichen Teil des Doktorwerders, den Freitag ab 1798 besaß und den er mit einem Park mit wertvollen Baumgruppen, Strauchwerk, Blumenrabatten, Pavillons, Brunnen und Statuen ausstattete.
- Denkmalbegründung
- Das sogenannte "Borkenhäuschen", das der Kaufmann Friedrich Carl Freitag 1798 für seine katholische Gattin als Kapelle im gotischen Stil auf dem Doktorwerder erbauen ließ, hat eine besondere künstlerische Bedeutung aufgrund der nicht alltäglichen Gestaltwerte mit Ästen, Baumstämmen und Rindenverschalung, die ursprünglich überkommen ist. Die Kapelle war nach der Reformationszeit der erste Ort in Münden, an dem wieder katholische Gottesdienste abgehalten wurden, sodass ihr auch eine besondere ortsgeschichtliche Bedeutung zukommt. Aufgrund des anlagenbildprägenden Schau- und Zeugniswerts liegt die Erhaltung der ehemaligen Kapelle zudem auch aus städtebaulichen Gründen im öffentlichen Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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