Heuerhaus zu Gut Astrup
- Landkreis
- Osnabrück
- Gemeinde
- Belm
- Gemarkung
- Belm
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Belm
- Adresse
- Zum Ziegelmeister 11
- Objekttyp
- Heuerhaus
- Baujahr
- um 1750
- bis
- um 1750
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, wissenschaftlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 41310649
- Objekt-Nr.
- 33
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Traufständiges Wohn-/Wirtschaftsgebäude, Hallenhaus, Zweiständerbau in Unterrähmgefüge, Satteldach, errichtet ca. 1750 als Heuerhaus zum Gut Astrup. Flettdielengrundriss und Innengerüst mit Luchtbalken weitgehend erhalten, das Außenfachwerk jünger.
- Denkmalbegründung
- Das Heuerhaus zu Gut Astrup liegt im Norden der Bauerschaft, westlich des Gutes, und wurde um 1750 errichtet. Es gehört damit zur ältesten Bausubstanz in der Bauerschaft, die nicht über die Mitte des 18. Jahrhunderts hinausgeht. Das Wohn-/Wirtschaftsgebäude gehörte Bediensteten des Gutes Astrup. Diese sogenannten Heuerleute waren Landarbeiter, häufig auch Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten. Sie bekamen gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Das sogenannte Heuerlingswesen entwickelte sich im 17. Jahrhundert und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. In Bauaufgabe und -form beispielhaft in seiner Ausprägung, besteht an der Erhaltung des Heuerhauses vor allem aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, sowie aufgrund seiner wissenschaftlichen Bedeutung als eines der letzten, authentisch erhaltenen Dokumente aus der Mitte des 18. Jahrhunderts, ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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