Wohnhaus
- Landkreis
- Osnabrück
- Gemeinde
- Belm
- Gemarkung
- Vehrte
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Vehrte
- Adresse
- Bahnhofstraße 18
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- um 1900
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 41310590
- Objekt-Nr.
- 29
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Dem Bahnhof gegenüber gelegener traufständiger, zweigeschossiger Massivbau, Putzbau mit übergiebelten Risaliten, Wandgliederung durch Lisenen, Gesimse und Fensterverdachungen, Sattel- und Walmdächer, errichtet nach 1873.
- Denkmalbegründung
- Das Wohnhaus wurde um 1900 gegenüber des Bahnhofes, im Nordteil der Gemarkung Vehrte, errichtet. Die Bauerschaft Vehrte nimmt den nördlichen Teil der Powe-Vehrter-Mark ein und ist durch welliges Gelände, nach Norden bis zum Kamm des Wiehengebirges ansteigend, geprägt. Der ursprüngliche Siedlungskern befindet sich im südlichen Bereich der Gemarkung. Hier bilden eine Gruppe von ach Vollerben entlang des Hunteburger Weges in strenger Reihung des Ausgangspunkt der Besiedlung, welcher später – wohl aber auch noch frühmittelalterlich – durch die Einzel- und Doppelhöfe in einem Kranz um die Kernsiedlung komplettiert wurde. Die Siedlungsstruktur ist im Südteil der Bauerschaft noch nahezu ungestört überliefert, wenn auch der Ausbau von Verkehrswegen das Landschaftsbild teils stark beeinträchtigt hat. Im Nordteil hingegen ist die Siedlungsstruktur im letzten Jahrhundert stark verändert wurden. Mit der Einrichtung der Bahnstrecke und des Bahnhofes entstand ab 1873 - in der Phase der wirtschaftlichen Blütezeit, die von Gründung des Deutschen Kaiserreiches 1871 bis mindestens zum Börsenkrach 1873 andauerte (Gründerzeit) - ein neuer Siedlungsschwerpunkt mit städtischem Charakter, der geprägt ist von kleineren Betrieben und repräsentativen Wohn-und Geschäftshäusern. Zu dieser siedlungs- und wirtschaftlichsgeschichtlichen Entwicklung gehört auch das Wohnhaus in der Bahnhofstraße 18 als typischer Vertreter eines repräsentativen Wohnhauses der Gründerzeit. In der Ausprägung der Bauaufgabe und -form somit beispielhaft, besteht an der Erhaltung des Wohnhauses aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Wirtschafts-, Bau- und Kunstgeschichte und aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung mit prägendem Einfluss auf das Straßenbild, ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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