Hof Möller
- Landkreis
- Osnabrück
- Gemeinde
- Belm
- Gemarkung
- Haltern
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Haltern
- Adresse
- Wellinger Weg 4
- Objekttyp
- Heuerhaus
- Baujahr
- 1844
- bis
- 1844
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, wissenschaftlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 41310515
- Objekt-Nr.
- 24
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Giebelständiges Wohn-/Wirtschaftsgebäude, Hallenhaus, Zweiständerbau, Fachwerk mit verputzten Gefachen, Satteldach errichtet 1844 (i) durch Zimmermeister Wessel. Giebel mit Stichbalken-, darüber mit flacher Knaggenvorragung. Im Inneren ein unverändertes Innengerüst erhalten.
- Denkmalbegründung
- Das Heuerhaus wurde 1844 durch den regional tätigen Zimmermeister Wessel errichtet. Das Wohn-/Wirtschaftsgebäude gehörte Bediensteten des Hofes Möller. Diese sogenannten Heuerleute waren Landarbeiter, häufig auch Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten. Sie bekamen gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Das sogenannte Heuerlingswesen entwickelte sich im 17. Jahrhundert und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. In der Ausprägung der Bauaufgabe und -form beispielhaft, besteht an der Erhaltung des Heuerhauses aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, aufgrund seiner wissenschaftlichen Bedeutung als authentisch erhaltenes Dokument aus der Mitte des 19. Jahrhunderts mit ungestörtem Überlieferungswert und aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung in leichter Senke gelegen und mit prägendem Einfluss auf das Straßenbild, ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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