ehemaliges Finanzgebäude
- Landkreis
- Stadt Braunschweig (kreisfrei)
- Samtgemeinde
- Braunschweig, Stadt
- Gemeinde
- Innenstadt
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Braunschweig
- Adresse
- Dankwardstraße 1
- Objekttyp
- Bankgebäude
- Baujahr
- 1891 - 1894
- Personen
- Wiehe, Ernst (Architekt (m/w/d))
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 3d5341e6-a029-4401-a8dc-9573ddd90ab1
- System-ID
- #61639430
- ADABweb-ID
- 37218914
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Mächtiger viergeschossiger Gebäudekomplex unter Flachdach, dessen Hauptfront im Süden die ganze Länge der Dankwardstraße einnimmt. Quaderbau mit Sandsteineinfassungen, rustiziertem Erdgeschoss, Eckquadern und Risaliten. Das Hauptportal ist durch turmähnlich abgeschlossene Risalite eingefasst und wird von einem Stufengiebel mit Fialen und reich gestaltetem Maßwerk bekrönt. Die untersten drei Geschosse weisen je Stockwerk unterschiedliche Tür- und Fensteröffnungen auf, das Erdgeschoss ist durch große zweiflügelige, gotisierende Spitzbogenfenster, das erste Obergeschoss durch breite dreiteilige Segmentbogenfenster und das zweite Obergeschoss durch Zwillings-, in den Seitenbauten durch Drillingsfenster unter Spitzbögen charakterisiert. Das moderne Obergeschoß besitzt in Anlehnung an die bisherige Gliederung zwei- und dreiteilige Fensteröffnungen unter geradem Sturz.
- Denkmalbegründung
- Das Finanzgebäude in der Dankwardstraße 1 wurde nach Entwürfen des Architekten Ernst Wiehe, Baurat in der herzoglichen Baudirektion, in den Jahren 1891 bis 1894 als Teil der städtebaulichen Neuplanung eines neuen großstädtischen Zentrums errichtet. Ursprünglich handelte es sich um einen dreigeschossigen Gebäudekomplex unter steilen Satteldächern, der nach Kriegsschäden viergeschossig und unter Flachdach wiederaufgebaut wurde. Der Bau vereint sowohl hochgotische Stilelemente sowie Formen der Weserrenaissance. An dem Repräsentationsbau des herzoglichen Finanzgebäudes besteht aus ortsgeschichtlichen Gründen aufgrund des Schauwertes für die Bau- und Kunstgeschichte, der Siedlungs- und Stadtbaugeschichte sowie aus städtebaulich straßenbildprägenden Gründen ein öffentliches Erhaltungsinteresse.17
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS

