Vierständer-Längsdurchfahrtsscheune
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow (Wendland) [Sg]
- Gemeinde
- Wustrow, Stadt
- Gemarkung
- Lensian
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Schreyahn
- Adresse
- Rundling 14 A
- Objekttyp
- Scheune
- Baujahr
- 1807
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 39136569
- Objekt-Nr.
- 220
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Das heutige Grundstück setzt sich zusammen aus einer Teilung der Hofstelle Nr.14 sowie ein Gartengrundstück bis an den Dorfplatz mit ehemaligen Hofstelle Nr.13. Der Gebäudebestand ging vermutlich bereits um 1880 verloren, nachdem es zuletzt allein von der Witwe des Kossaters Jürgen Heinrich Jaep, Anna Elisabeth Jaep, geborene Brand, bewohnt wurde. Diese kleine Hofstelle, auf der sich heute eine Streuobstwiese befindet, reichte mit einem kleinen Haupthaus bis an den Dorfplatz. Es handelte sich um eine von vier Brinksitzerstellen des Dorfes mit dem Status eines Kossaters. Die Hofstelle gehörte zum Amt Wustrow und erscheint im Brandkassenbuch (1795-1832) unter der alten Ass.Nr. 5. 1795 gehörte die Hofstelle Johann Joachim Wichmann, spätestens ab 1823 Jochen Christoph Jaep, der 1830 zusätzlich zum Wohnhaus mit 525 Talern auch einen Stall mit 75 Talern versicherte. Im Brandkassenbuch nach Vereinigung der beiden Ämter ab 1848 steht der Kossater und Sohn, Jürgen Heinrich Jaep mit der neuen Ass.Nr. 15 als Inhaber der Hofstelle mit seinen Eltern auf dem Altenteil und einem Sohn. Auf der Verkoppelungskarte von 1832 ist unter „O“ noch sein Vater verzeichnet mit „Johann Christoph Jaep““Kossater“. Ab 1880 findet sich im Brandkassenbuch (1880-1923) kein weiterer Eintrag unter der Nr.15, obschon auf dem Preußischen Urkataster 1874 die Hofstelle mit dem Gebäudebestand noch verzeichnet ist. Gleiches gilt aber u.a. auch für die benachbarte Hofstelle 14, sodass damit kein Abbruch verbunden werden kann. Aufgrund der extremen Enge am Dorfplatz erscheint es wahrscheinlich, dass der Hof nach Zusammenbruch des häuslichen Leinengewerbes um 1880 aufgegeben wurde. Scheune: Die ehemalige Scheune von Hofstelle Nr. 14 mit der Längsdurchfahrt steht giebelständig in der Flucht der Hofzufahrt vom Dorfplatz. Sie wird bis heute über den Hofplatz von Nr. 14 erschlossen. Von Westen reicht der Hofwald unmittelbar bis an die Scheune. 1997/98 wurde die Vierständer-Längsdurchfahrtsscheune von 1807(i) zum Wohnhaus umgenutzt. Das kleine Nebengebäude in Fachwerk und mit Satteldach auf der ehemaligen Grundstücksgrenze zu Nr. 13 östlich der Scheune ist ein erst im Zuge dieser Umnutzung als Neubau entstanden. Allein das westliche Ende und der Dachraum der einstigen Scheune mit dem hinteren Dielentor wurden nicht in den neuen Wohnbereich einbezogen. Die dreischiffige Scheune setzt sich zusammen aus 10 Gebinden mit großen Abständen untereinander von rund 2,30 m, wie es um 1800 üblich war. Das ab 1997/98 mit naturroten Hohlfalzziegeln eingedeckte Dach ist nicht zu Wohnzwecken ausgebaut, sodass der Charakter der einstigen Scheune deutlich zum Ausdruck kommt. Bis zur Umdeckung war das Dach mit flachen Zementfaserrauten versehen, die vermutlich um 1900 die ursprüngliche Weichdeckung mit Roggenlangstroh ablöste. Der gemauerte Schornsteinkopf geht im hinteren Drittel geringfügig über First. Auffallend ist die Anordnung einer Wagenremise sowohl nach Westen als auch nach Osten innerhalb des südlichen Seitenschiffes. Die einstige Wagenremise im Ostgiebel unmittelbar südlich des Dielentores ist heute aufgrund einer Störung im Fachwerk nur noch zu erahnen. Auf der historischen Ansicht von 1978 ist der höher gelegte Torsturz ohne Inschrift aber mit zwei Kopfbändern noch deutlich zu erkennen. Das hier 1997/98 eingesetzte Fachwerk mit einer verglasten Tür bedeutet eine Abwandlung, während die zweite Tür nördlich des Dielentores als Schlupftür zur Längsdiele zum Kernbestand gehört. Ihr entspricht ein Pendent im Westgiebel. Dort zeichnet sich ohne Zweifel die zweite, heute mit Fachwerk zugesetzte Wagenremise im südlichen Seitenschiff ab. Beim Umbau zum Wohnhaus wurden bis auf das verbretterte Giebeldreieck nach Westen alle Gefache mit naturroten Ziegelsteinen neu ausgemauert. Die Scheune war bis 1997/98 durchweg mit gezäunten Gefachen, also mit Stakung, Flechtwerk und Lehmbewurf, versehen, obschon das kleinteilige Gitterfachwerk des östlichen Giebeldreiecks anderes vermuten lässt. Die Längsdurchfahrtsdiele wurde im Zuge der Umnutzung unter Wahrung der Dreischiffigkeit mit vier Ständerreihen durch drei massive Querwände geteilt. Die Längsseiten mit den weiten Gebindeabständen sowie eine zweifachen Riegelkette werden durch jeweils vier zweifach gekrümmte Langstreben zwischen Grundschwelle und Rähm ausgesteift. Die Grundschwelle wurde bei der Umnutzung umlaufend erneuert und um rund 20 cm höher gelegt. Im Ostgiebel zum Dorfplatz sind auf drei Ebenen Inschriften angeordnet: (von Unten nach Oben) Torsturz zur ehemaligen Längsdurchfahrtsdiele: „Hinrich Jürgen Schultze Katharina Maria Schultzen den 8ten Aprill Anno 1807“ Dachbalkenebene: „Gott ist der Müden Stärke und aller seiner Werke erbarmt er ewig sich. Was kann mir widerfahren Wenn Gott mich will bewahren und er mein Gott bewahret mich. Was ich nur gutes habe ist deine milde Gabe du Vater aus Güth(e)“. Es handelt sich um Vers 7 des Liedes 666 aus dem Lüneburgischen Gesangbuch. Kehlbalkenebene: „Arbeit macht das Leben süß, Macht es nie zur Last. Der nur hat Bekümmerniß Der die Arbeit haßt Bete und Arbeite“. Nach einem Gedicht von Gottlob Wilhelm Burmann (1737-1805) aus „Kleine Lieder für kleine Jünglinge“ von 1777. Beim Ostgiebel finden sich keine Hinweise auf einen Giebelpfahl. Im Firstpunkt beiderseits der Spitzsäule sind zwei Eulenlöcher frei gehalten. Der Ortgang wurde bei der letzten Neueindeckung mit einer Zahnleiste und einer Windfeder versehen. Denkmalbegründung: Die ehemalige Scheune ist bautypologisch und siedlungsgeschichtlich als wesentlicher Bestandteil der Rundlingsstruktur und damit als Teil einer Gruppe baulicher Anlagen gemäß § 3(3) NDSchG zu bewerten. Im Zuge der Umnutzung als Wohnhaus wurde der Charakter als ehemalige Scheune bis auf die Längsdurchfahrtsdiele weitgehend gewahrt und berücksichtigt. Als frühes erhaltenes Beispiel einer Vierständerscheune von 1807 ist die bautypologische Bedeutung ebenso wichtig wie die typische Ausrichtung und Stellung auf dem Grundstück am Ende der Zufahrt zur Hofstelle vom Dorfplatz. Kellmann, 16.02.2022
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung der Scheune Rundling 14A in Schreyahn (Wustrow) besteht aufgrund ihrer geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 30829228 | Rundlingsdorf | Rundling Schreyahn (Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland)
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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