Vierständer-Längsdurchfahrtsscheune
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow (Wendland) [Sg]
- Gemeinde
- Wustrow, Stadt
- Gemarkung
- Lensian
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Schreyahn
- Adresse
- Rundling 16
- Objekttyp
- Scheune
- Baujahr
- 1850
- bis
- 1900
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 39136263
- Objekt-Nr.
- 212
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Die Vierständer-Längsdurchfahrtsscheune von 1835 steht auf halber Strecke zwischen dem Haupthaus und dem Boxenlaufstall in direkter Verlängerung der Hofzufahrt vom Dorfplatz. Die Scheune steht nicht auf einer Grundstücksgrenze, was eine Umnutzung deutlich erleichtern würde. Sie wurde zuletzt als Tiefstall für Rinder genutzt. Hierzu entstanden im Giebel nach Nordosten zwei zusätzliche Tore zu den Seitenschiffen. Das nördliche Tor ging in den achtziger Jahren aus der dort bereits existierenden Wagenremise hervor, während das östliche Tor bereits vor 1978 entstand. Dabei wurde auch die seitliche Schlupftür zur Längsdiele mit einbezogen. Auch im hinteren Giebel nach Südwesten hat es südlich des Tores eine kleine, heute zugesetzte Schlupftür zu Diele gegeben. Die Längsseite nach Nordwesten wurde im Zuge der Nutzung als Viehstall massiv erneuert. Obschon im Inneren alle Querwände in den Seitenschiffen entfernt wurden, wodurch die Queraussteifung sehr litt, ist die bautypologisch wichtige Dreischiffigkeit erhalten geblieben. Die südöstliche Ständerreihe wurde zwischenzeitlich um rund 1,0 m nach Nordwesten verschoben, um das Seitenschiff zu vergrößern. Dabei wurde die Anzahl der Ständer von sieben auf drei verringert. Im Zuge dieser Umbaumaßnahme vor 1978 wurden auch die seitlichen Schlupftüren aufgegeben, da sie ihre Funktion verloren hatten. Die nordwestliche Längswand der Diele mit einer weiteren Ständerreihe steht zwar an Ort und Stelle wurde aber erneuert und dabei von sieben auf fünf Ständer reduziert. Der doppelt stehende Stuhl im Dachwerk wurde ebenso wie der Ladeerker an der Südostflanke nachträglich zugefügt. Dennoch sind die wesentlichen und charakteristischen Teile der Scheune erhalten geblieben. Sie besteht aus neun Gebinden mit weiten Gebindeabständen, was für eine ursprüngliche Weicheindeckung spricht. Die heutige Eindeckung der Dachflächen und der Behang des südwestlichen Giebeldreiecks besteht aus bitumierter Wellpappe vermutlich aus den siebziger Jahren des 20. Jhs. Die Dachentwässerung über Dachrinnen und Fallrohre ist im hohen Maße abgängig und für die Größe der Dachflächen zu gering bemessen. Die defekte Dachentwässerung wirkt ehr nachteilig. Die Scheune ist zweifach verriegelt. Die mit Ziegeln vermutlich aus dem Abbruchmaterial der Schachtanlage ausgemauerten Gefache werden im Längsverband durch eine paarweise angeordnete Langstreben zwischen Schwelle und Rähm und an den Eckständern durch Langstreben Schwelle-Eckständer ausgesteift. Die Grundschwelle wurde bereits einmal um rund 25 cm angehoben und dabei erneuert. Die Scheune ist heute im Bestand stark gefährdet. Von besonderem Interesse ist der Giebel nach Nordosten zum Dorfplatz, der noch seine bauzeitliche Ziegelausfachung in Lehmmörtel mit der typischen Kalkverfugung aufweist. Da es sich nicht um die Wetterseite handelt, ist der Giebel mit seinen Inschriften auf der jeweils vorkragenden Dach- und Kehlbalkenebene sowie dem Torsturz noch gut erhalten. Die Inschrift war seinerzeit weit verbreitet (vgl. z.B. Püggen Nr.12). Inschrift Kehlbalkenebene: „Was mein Gott will das gescheh allzeit. Sein Wille ist der beste, zu helfen ist er stets bereit“ Inschrift Dachbalkenebene: „ Ach segne mich mein Gott, und alles was ich habe, Denn alles dieses ist ja deine gute Gabe, gesegnet sey die Frucht, gesegnet sey mein Vieh, gesegnet Haus und Hof, von dir so spät als früh“ Inschrift Torsturz: „Johann Heinrich Sandleben Margaretha Dorothea Sandleben geborne Janisch den 27 ten Aprill Anno 1835“ Denkmalbegründung: Die Scheune wurde im Zuge der erstmaligen Aufstellung der Denkmalverzeichnisse im Landkreis bereits 1985 als Baudenkmal nach § 3(3) NDSchG ausgewiesen. Zusätzlich zur bautypologischen Bedeutung als Vierständer-Längsdurchfahrtsscheune ist die siedlungstypologische Bedeutung mit der giebelständigen Ausrichtung zum Dorfplatz entscheidend für die Ausweisung als Baudenkmal. Kellmann, 08.03.2022
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung der Scheune der Hofanlage Rundling 16 in Schreyahn (Wustrow) besteht aufgrund ihrer geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 30829228 | Rundlingsdorf | Rundling Schreyahn (Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland)
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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