Scheune
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow (Wendland) [Sg]
- Gemeinde
- Wustrow, Stadt
- Gemarkung
- Güstritz
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Güstritz
- Adresse
- Im Rundling 8
- Objekttyp
- Scheune
- Baujahr
- 1890
- bis
- 1910
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 39135288
- Objekt-Nr.
- 199
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Die vermutlich 1904 nach einem Eigentümerwechsel neu errichtete Scheune folgt dem gängigen Typus eines Dreiständers mit Längsdurchfahrt in Verlängerung der Hofzufahrt. Der freistehende Fachwerkbau mit Stallungen östlich der Längsdiele wurde im Rahmen der letztmaligen Begehung der Hofstelle 1978 aufgrund seiner rundlingstypischen Lage und Form als wesentlicher Teil der Hof- und Dorfstruktur bewertet. Das Bauvolumen liegt wie üblich nur wenig hinter dem des Haupthauses. Denkmalbegründung: Die vermutlich 1904 errichtete Scheune ist aufgrund einer bis heute anhaltenden landwirtschaftlichen Nutzung von hoher Authentizität. Sie wurde als später Vertreter einer ortstypischen Ständerbauweise als Baudenkmal nach § 3(3) NDSchG ausgewiesen. Nach vielen Verlusten gleichartiger Bauten in zweiter Linie hinter den Haupthäusern haben sich in Güstritz nur wenige, ähnlich gut erhaltene Scheunen erhalten. Die Mischnutzung ist für die Scheunen im Wendland ein besonderes Charakteristikum. Kellmann 10.01.2023
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung der Längsscheune der Hofanlage Im Rundling 8 in Güstritz (Wustrow) besteht aufgrund ihrer geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 30829177 | Rundlingsdorf | Rundling Güstritz (Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland)
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
- ADABweb