Mühlengehöft Borstel
- Landkreis
- Region Hannover
- Gemeinde
- Neustadt a.Rbge.,Stadt
- Gemarkung
- Borstel
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Borstel
- Objekttyp
- Mühle (Baukomplex)
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 38539448
- Objekt-Nr.
- 81
- Fachbereich
- Baudenkmal Gruppe
- Beschreibung
- Mühlengehöft der südöstlich von Borstel seit Mitte des 18. Jahrhunderts belegten Bockwindmühle, bestehend aus der nach 1777 erbauten, holzverschalten Mühle und dem um 1890 schräg gegenüber neu errichteten, traufständigen Wohn-Wirtschaftsgebäude in Ziegelbauweise.
- Denkmalbegründung
- Das Mühlengehöft mit der Bockwindmühle in Borstel wurde ab dem 18. Jahrhundert am Mühlenfeld zwischen Borstel und Hagen erbaut. Die freistehende Bockwindmühle ist nach 1777 anstelle ihres abgebrannten Vorgängerbaus errichtet und 1930 stillgelegt worden, das zugehörige Wohnwirtschaftsgebäude wurde um 1890 durch ein Hallenhaus in zeitgemäßer Ziegelbauweise ersetzt. An der Erhaltung des Mühlengehöfts besteht sowohl aufgrund der geschichtlichen Bedeutung für die Orts-, Siedlungs- und Technikgeschichte als auch wegen seiner städtebaulichen Bedeutung mit prägendem Einfluss auf das Orts- und Landschaftsbild ein öffentliches Interesse.
- GruppenMitglieder (ID | Typ | Adresse)
- 30975919 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Neustadt a.Rbge.,Stadt - Borstel - Borstel - Im Mühlenfeld 1
30975936 | Bockwindmühle | Neustadt a.Rbge.,Stadt - Borstel - Borstel - Im Mühlenfeld 2
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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