Hubertusgrotte am Hainberg
- Landkreis
- Wolfenbüttel
- Samtgemeinde
- Baddeckenstedt
- Gemeinde
- Sehlde
- Gemarkung
- Sehlde
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Sehlde
- Objekttyp
- Grotte
- Baujahr
- 1727 - 1733
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Künstlerische Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 379d6061-19fc-4a7f-ad0c-c0ee14579300
- System-ID
- #61437289
- ADABweb-ID
- 34103809
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Felsengrotte mit Hubertuskapelle, Reliefs und Inschriften. Felsenkapelle mit ovalem Grundriss (2,90 x 2,60 x 2,60 m) in der steilen Felswand südlich des Jägerhauses, begehbar über einen 12 m langen, 2 m hohen, stufigen Gang von Norden und einen direkten Zugang von Süden. Im Felsen über dem südlichen Zugang die Jahreszahl „1727“, eine Inschrift anlässlich des Besuchs von Clemens August von Bayern, Erzbischof von Köln und Bischof von Hildesheim, im Jahre 1729 und weitere Inschriften von Besuchern und Besitzern der Grotte, 18.-20. Jahrhundert. In erhöhter Position an der südwestlichen Felskante Sonnenuhr mit Jahreszahl 1727, an der südwestlichen Felswand erhabenes Relief der Bekehrung des hl. Hubertus, daneben eine rechteckige Nische mit Kamin, an den Kaminwangen die Inschriften „Johann Friedrich Anthon von Bocholz, Droste zum Wohldenberg“, „Memento mori“ und „Solitudo sola beatitudo“, am westlichen Nischengewände die Jahreszahl 1727 und das Bocholtzsche Wappen. In der Kapelle blockförmiger Altar mit einer aus der kalottenförmigen Felswand herausgearbeiteten Muschelnische unter dem Auge Gottes, flankiert von betenden Engeln, an den Seitenwänden Darstellung der Bekehrung des hl. Hubertus mit Jagdgesellschaft links und Hirsch rechts, an der Wappen des Johann F. A. von Bocholtz, an der Westwand lateinische Stifterinschrift mit Jahreszahl 1733.
- Denkmalbegründung
- Die Hubertuskapelle beim Jägerhaus auf dem Hainberg ist eine in ganz Niedersachsen wohl einzigartige barocke Felsenkapelle. Stiftung der Kapelle und Gestaltung der Felsenwand gehen auf Johann Friedrich Anton von Bocholtz (1680-1755), den Hildesheimischen Amtsvogt von Wohldenberg, zurück. Bocholtz richtete in dem von ihm verwalteten Jagdrevier zunächst 1727 eine Einsiedelei ein, von der nicht nur ein Kamin, sondern auch Balkenlöcher zeugen, bevor er die Kapelle in den Felsen treiben ließ. 1733 erteilt der Hildesheimer Weihbischof Friedrich Ernst von Twickel die Erlaubnis, in der Hubertuskapelle Messfeiern zu begehen. Vermutlich war es Bocholtz, der seinen Dienst- und Landesherrn, den Hildesheimer Bischof Clemens August von Bayern, dazu anregte, dem hl. Hubertus, dem Schutzpatron der Jäger, auch auf der nahen Burg Wohldenberg eine Kirche zu weihen. Clemens August ließ sich 1729 inschriftlich als erster fürstlicher Besucher der Hubertuskapelle auf dem Hainberg verewigen. An der Erhaltung der Felsengrotte besteht wegen ihrer geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Landesgeschichte und aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für Kultur- und Geistesgeschichte sowie für Bau- und Kunstgeschichte und wegen ihrer künstlerischen Bedeutung als Erlebniswert für eine architektonische Kuriosität und pittoreske künstlerische Arbeit ein öffentliches Interesse.
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

