Grenzstein
- Landkreis
- Osnabrück
- Gemeinde
- Hagen Am Teutob.Wald
- Gemarkung
- Mentrup
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Mentrup
- Adresse
- Grafensundern
- Objekttyp
- Grenzstein
- Baujahr
- 1839
- bis
- 1839
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, wissenschaftlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 37570975
- Objekt-Nr.
- 85
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- An der Gemarkungsgrenze im Norden liegt der kleine Grenzstein, der wohl nach der Markenteilung im Zusammenhang mit einer privaten Nutzung steht. Der schlichte Stein zeigt eine Inschrift, "KM 1839", und ist oben abgerundet.
- Denkmalbegründung
- Inmitten des Forstes, unter der Lagebezeichnung Grafensundern, liegt ein ehemaliger Grenzstein, der wohl 1839 aufgestellt wurde. Da die Markenteilung 1938 wohl bereits abgeschlossen war, ist ein privater Hintergrund sehr wahrscheinlich. Die sogenannte Gemeinheit - auch Mark genannt - war das von Bauern gemeinschaftlich genutzte Land eines Ortes, beispielsweise zum Viehweiden oder Holzschlagen. Dieses Prinzip der Landnutzung war wohl schon vor dem Mittelalter bekannt. Durch Übernutzung und Verwüstung der Landschaft wurden seit dem Ende des 18. Jahrhunderts bis etwa 1870 im niedersächsischen Raum die Gemeinheits- bzw. Markteilungen durchgeführt. Teils ohne Organisation, teils von behördlichen Kommisionen durchgeführt, wurde das Land für eine private Nutzung in Parzellen neu aufgeteilt und durch Umgrenzungen wie Hecken und Gräben fixiert. Es war der Anfang der heutigen geometrischen Ackerform. Die bisherige Landschaft mit verschiedenen Landschaftselementen, wie Sümpfen und Hainen, war geprägt von sanften Übergängen von Weide- und Holznutzungsflächen. Dieses Landschaftbild wurde von einer geradlinigen Wegführungen und von abrupten Übergangen der Elemente abgelöst. Die Kulturlandschaft wurde nachhaltig und grundlagend verändert. Zudem führte diese Flurbereinigung mit neben einer Agrarreform auch zu sozialen Veränderungen. Neben Grenzsteinen, die im Zusammenhang mit der Markenteilung aufgestellt wurde, gab es auch private Grenzsteine. Dieser Grenzstein war wohl ein Grenzstein eines Grundstückseigentümers und markierte die Gemarkungsgrenze zwischen dem Staatsforst in Hagen und der Stadt Georgsmarienhütte. An der Erhaltung des Grenzsteines, der beispielhaft in seiner Ausprägung ist, besteht daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Ortsgeschichte und für die Geschichte der Kulturlandschaft sowie aufgrund seiner wissenschaftlichen Bedeutung als einer der wenigen, authentisch erhaltenen Gemarkungssteinen, ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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