Wohnhaus
- Landkreis
- Celle
- Gemeinde
- Celle, Stadt
- Gemarkung
- Celle
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Hehlentor
- Adresse
- Berggartenstraße 7
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1914
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 37364522
- Objekt-Nr.
- 1232
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zweigeschossiger Massivbau mit Putzfassaden; unter gestaffeltem Walmdach in Ziegeldeckung. Zur Straße schlicht gegliederte Fassade mit vier zu Paaren zusammengefassten Fensterachsen. Nördliche Seitenfassade mit vorgezogenem Risalit mit Hauseingang, dieser ausgezeichnet durch Rahmung mit eingestellten Säulen und Schweifgiebel; die Nordfassade besonders hoch wirkend durch Kurzwalm-Dachgiebel. Südliche Seitenfassade ausgezeichnet durch angefügten Erdgeschoss-Fachwerkerker mit Dachhaube. Östliche Gartenfassade mit ehemals offener Loggia, heute mit Sprossenfenstern verschlossen. Davor Freitreppe hinab zu einer sockelartig angelegten großzügigen Terrasse. Am gesamten Wohnhaus durchweg bauzeitliche Fenster erhalten. Im Inneren ursprüngliche Grundrissaufteilung und Ausstattungsdetails wie Holz-Balken-Decke in der Diele, Stuck- und Kassettendecken, hölzerne Türblätter und -rahmungen, Treppe, Lambris u.ä. erhalten. Erbaut 1914 als villenartiges Einfamilienhaus nach Entwürfen von und für Johannes Möller, der Maurermeister und Architekt im Celler Baugeschäft Friedrich Heyer Nachfolger war.
- Denkmalbegründung
- Das Wohnhaus Berggartenstraße 7 steht auf der östlichen Straßenseite. Es ist eines der wenigen Gebäude der Siedlung Berggartenstraße, die nicht durch den Architekten Otto Haesler entworfen wurden, eine gewisse gestalterische Nähe zu den kurz zuvor errichteten Haesler-Bauten an der Berggartenstraße ist jedoch auch bei dem 1914 fertiggestellten Gebäude erkennbar. An der Erhaltung des durch den Maurermeister und Architekten Johannes Möller errichteten Wohnhauses besteht aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen wegen des orts-, bau- und kunstgeschichtlichen, gebäudetypischen sowie straßen- und siedlungsbildprägenden Zeugniswerts ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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