Landgericht Braunschweig
- Landkreis
- Braunschweig, Stadt
- Gemeinde
- Braunschweig, Stadt
- Gemarkung
- Innenstadt
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Braunschweig
- Adresse
- Münzstraße 17
- Objekttyp
- Gerichtsgebäude
- Baujahr
- 1879
- bis
- 1881
- Personen
- Lilly, Friedrich
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 37224829
- Objekt-Nr.
- 1354
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Mehrflügelige, hufeisenförmig um einen zentralen Bau angeordnete Anlage als mächtiger achsensymmetrischer Baukörper in Sandstein-Quadermauerwerk auf Sockel. Gebäudemitte und Seitenflügel risalitartig vorkragend, im Mittelrisalit kolossale Säulen/Pfeiler, obere Abschlüsse durch eine Attika. Das zweite Obergeschoss durch reiche ädikulaartige Fenstereinfassungen sowie ein Fries mit vegetabilen Ornamenten und Porträtreliefs gestalterisch überhöht, unter der Traufe ein Kranzgesims mit Zahnschnitt. Im Bibliotheksraum eine konstituierende Ausstattung um 1950.
- Denkmalbegründung
- Das Gerichtsgebäude gehört mit dem Polizeigebäude zu den beiden herzoglichen Großbauten der Münzstraße, die sich dialektisch gegenüber ausgerichtet in der südlichen Zufahrt zum Platz der deutschen Einheit befinden. Beide Gebäude sind Bauwerke des Historismus, die mit ihrer Fassadengestaltung das Formenrepertoire der italienischen Palastbauten der Spätrenaissance und des Barock zitieren. An der Erhaltung des Gerichtsgebäudes besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte, aufgrund seiner künstlerischen Bedeutung für überregional nicht alltägliche Gestaltwerte sowie als Werk eines lokal bekannten Architekten und Hofbaumeisters Friedrich Lilly, wie auch aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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