Landgericht
- Landkreis
- Schaumburg
- Gemeinde
- Bückeburg, Stadt
- Gemarkung
- Bückeburg
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Bückeburg
- Adresse
- Herminenstraße 31
- Objekttyp
- Regierungsgebäude
- Baujahr
- 1894
- bis
- 1895
- Personen
- Schaedtler, Hermann
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 36823141
- Objekt-Nr.
- 199
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zweigeschossiger verputzter Massivbau mit seitlich vortretenden Risaliten, die mit Schmuckgiebeln im Stil der Neorenaissance geschmückt sind. In den Giebelfeldern befinden sich Wappen der Städte Bückeburg und Stadthagen in Sandstein. Rückseitig großer Saalanbau mit Rundbogenfenstern. Aufwändig geschmücktes Säulenportal mit fürstlichem Wappen, Jahreszahl 1894 und Freitreppe im Mitteltrakt. Erbaut 1894/95 von Franz Wunderlich und Hermann Schaedtler als Sitz der Regierung und des Landtags des Fürstentums Schaumburg-Lippe, heute Sitz des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs und des Landgerichts Bückeburg.
- Denkmalbegründung
- Das Gebäude sollte in fürstlichem Auftrag das alte Regierungsgebäude auf der Schlossinsel ersetzen, das dem Bau der neuen Kavaliershäuser weichen musste. Wie die Schlosserweiterung oder das Neue Palais dokumentiert das ehemalige Ministerialgebäude die umfangreiche Bautätigkeit Fürst Georgs zu Schaumburg-Lippe und die stilistische Anknüpfung an die Architektur der Residenzneubauten im frühen 17. Jh. An seiner Erhaltung besteht aufgrund des geschichtlichen Zeugnis- und Schauwertes sowie der städtebaulich straßenbildprägenden Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
- ADABweb