Freihof v. Landsberg Obernstraße 44
- Gemeinde
- Stadthagen, Stadt
- Gemarkung
- Stadthagen
- Objekttyp
- unbekannt
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 36799708
- Objekt-Nr.
- 22
- Fachbereich
- Baudenkmal Gruppe
- Beschreibung
- Gebäudegruppe des ehem. Landsbergschen Hofes, eines ehem. Burgmannshofes an der die östlich zum Walll hin abschließenden Stadtmauer. Die Zufahrtsituation im Westen ist gekennzeichnet durch die schmale Zuwegung zwischen der heutigen Geschäftshausbebauung Oberntraße 43/45, ehemals Wirtschafts- und Torgebäude der sich bis dorthin erstreckenden Anlage in achsialer Ausrichtung zum Herrenhaus. Das Herrenhaus bildet den östlichen Abschluss des auf beinahe quadratischem Grundriss gruppierten Freihofareals. Südliche Begrenzung erfährt die Denkmalgruppe durch ein Wirtshaftsgebäude, das unmittelbar nördlich der Zehntscheune gelegen ist.
- Denkmalbegründung
- Der Freihof Landsberg Obernstraße 44 ist einer der am Rande des kernstädtischen Gebietes von Stadthagen, östlich und westlich des Walles erbauten Freihöfe des 15./16. Jahrhunderts, die in ihrer Anordnung wichtige räumliche Bezüge zum Straßen-/Verkehrsnetz der anwachsenden, neuzeitlichen Stadtstruktur und ihrer überkommenen mittelalterlichen Räume herstellen. Der Freihof Landsberg ist somit Bindeglied der von Ackerbürgern und Geschäftsleuten ebenso wie Handwerkern besiedelten Oberntraße zu den randstädtischen, geschleiften Befestigungsanlagen. Die Ausdehnung der Anlage mit hoher Einfriedungsmauer aus Bruchstein im Osten verdeutlicht den Einfluss der der regierenden Landesherrschaft nahe stehenden Ministerialadelsfamilie Landsberg. Seine Ausführung ab 1532 im Stil der Weserrenaissance hält neben der orts- und sieldlungsgeschtlichen Bedeutung auch baugeschichtlichen und gebäudetypologischen Zeugniswert bereit. Die Anlage ist künstlerisch bedeutsam und hat ferner hohe städtebauliche Bedeutung mit prägendem Einfluss auf das räumliche Geüge des Platzes und seiner umgebenden Bebauung. An seiner Erhaltung besteht demnach ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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