Amtsgericht
- Landkreis
- Goslar
- Gemeinde
- Goslar, Stadt
- Gemarkung
- Goslar
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Altstadt
- Adresse
- Hoher Weg 9
- Objekttyp
- Gerichtsgebäude
- Baujahr
- 1911
- bis
- 1913
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 36566073
- Objekt-Nr.
- 1122
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Amtsgericht der Stadt Goslar, erbaut 1911-13 nach Entwürfen des Städtischen Hochbauamts, Baurat Schulze, unter Mitwirkung von Uvo Hölscher. Zweigeschossiger Massivbau mit Satteldach in Schieferdeckung, frei stehender L-förmiger Baukörper mit rückwärtigem Gebäudeflügel, Straßenfassade gegliedert in einen zurückgesetzten traufständigen sowie einen vorspringenden giebelständigen Teil. Fassaden verputzt, Fensteröffnungen im giebelständigen Bauteil im Obergeschoss gekuppelt und mit Vorhangbögen, übrige Fensteröffnungen als Hochformate; Gebäudesockel in rustiziertem Mauerwerk.
- Denkmalbegründung
- Das Goslarer Amtsgericht wurde, im Zuge von Reformen zur Trennung von Verwaltung und Rechtsprechung nach der Deutschen Revolution 1848/49, infolge einer Verordnung des Königreichs Hannover 1852 gegründet. Mit dem nach Plänen des Goslarer Hochbauamts errichteten Neubau erhielt das Amtsgericht 1911-13 einen repräsentativen Sitz, in unmittelbarer Blickbeziehung zur Kaiserpfalz. Die Erhaltung des Amtsgerichts liegt aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte, wegen des Schauwertes seiner späthistoristischen Architektur für die Bau- und Kunstgeschichte, als charakteristischer Bautypus, sowie der städtebaulichen Bedeutung durch seine prägende Wirkung auf das Straßenbild im Verlauf des Hohen Wegs, im öffentlichen Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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