Bürgerhaus Rusack
- Landkreis
- Goslar
- Gemeinde
- Goslar, Stadt
- Gemarkung
- Goslar
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Altstadt
- Adresse
- Schilderstraße 23
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1602
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 36540442
- Objekt-Nr.
- 618
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Dreigeschossiger Fachwekbau mit Satteldach mit Schieferdeckung, Eckgebäude in geschlossener Blockrandbebauung, traufständig zur Schilderstraße, "Goslarer Giebel" zur Oberen Schildwache. Mischkonstruktion, Ständerbauweise mit Zwischengeschoss um unteren sowie Stockwerksbauweise oberen Bereich, Oberstock beidseitig leicht auskragend; massiver Steinsockel. Fassade fachwerksichtig, Brüstungsbohlen im Zwischen- und Obergeschoss reichhaltig mit Beschlagwerk in Formen der Spätrenaissance dekoriert, Gebälkzone der Vorkragungen mit profilierten Knaggen sowie Füllhölzern mit Taustäben. Inschrift an der Stockwerksschwelle im Oberstock: "Wer Gott vertrawet hatt woll gebawet im himmell vnd auff Erden. Wer sich verlest auff Jessum Christ. Dem muss der himmell werden. In Vn [glück ..... den muth Vertraw Gott so wird es werden guth (Ergänzung nach Mithoff)]. Andreas Rusack. Ano 1602"
- Denkmalbegründung
- Das Wohnhaus wurde gemäß eine Inschrift in der Stockwerksschwelle des Oberstocks 1602 für den Goslarer Ratsverwandten Andreas Rusack erbaut. Die Erhaltung des Bürgerhauses liegt aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als ein für Goslar charakteristischer Fachwerkbau, wegen seiner künstlerischen Bedeutung durch die kunsthandwerklich anspruchsvolle Fassadendekoration, sowie seiner städtebaulichen Bedeutung wegen des prägenden Einflusses auf das Straßenbild im öffentlichen Interesse.
- Literatur
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- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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