Domstiftskurie
- Landkreis
- Goslar
- Gemeinde
- Goslar, Stadt
- Gemarkung
- Goslar
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Altstadt
- Adresse
- Glockengießerstraße 3
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- um 1560
- bis
- um 1560
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 36524415
- Objekt-Nr.
- 1197
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Ehemalige Domstiftskurie, auch als "Eulenburg" bezeichnet. Zweigeschossiger Fachwerkbau mit Satteldach in Schieferdeckung, frei stehend in offener Straßenrandbebauung, giebelständig zur Dorothea-Borchers-Straße; nördlich vorgelagerter Vorgarten. Fassaden fachwerksichtig, Fensterbrüstungen mit Rosettenfüllung in fortlaufendem Band aus Kreisverschlingungen; Oberstock vorkragend auf kleinen Knaggen mit Taustab, nordseitig im Obergeschoss Erker mit Zwerchhaus, Westgiebel mit Ziegeln verkleidet. Im Inneren Räume mit Stuckprofilen an der Decke sowie Türfüllungen und Treppenbrüstung mit einfarbigen Malereien von Landschaften und geschichtlichen Darstellungen.
- Denkmalbegründung
- Die Domstiftskurie wurde um 1560 als Residenz der Stiftsherren des Goslarer Doms errichtet. Die Erhaltung der Domstiftskurie mitsamt des Vorgartens liegt aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung für die Ortsgeschichte von Goslar, als charakteristischer Bautyp des Oberharzer Fachwerkbaus, wegen ihrer künstlerischen Bedeutung durch die kunsthandwerklich anspruchsvolle Fassadenornamentik, sowie der städtebauchlichen Bedeutung durch den prägenden Einfluss auf das Straßenbild im öffentlichen Interesse.
- Literatur
-
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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