Bürgerhaus Struvi
- Landkreis
- Goslar
- Gemeinde
- Goslar, Stadt
- Gemarkung
- Goslar
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Altstadt
- Adresse
- Frankenberger Straße 21
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1627
- bis
- um 1700
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 36522534
- Objekt-Nr.
- 668
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zweigeschossiger Fachwerkbau mit Satteldach in Schieferdeckung, traufständig in geschlossener Blockrandbebauung. Ursprungsbau von 1627, ehemaliger Wohnteil eines Bürgerhauses; östlich anschließende Däle um 1700 durch einen Neubauteil ersetzt, mit Tordurchfahrt an der rechten Fassadenseite. Fassade fachwerksichtig, im Wohnteil von 1627 im Oberstock Brüstungsbohlen mit Schnitzwerk dekoriert, Inschrift mit Datierung, Namen des Bauherrn sowie Zainshaken als Hausmarke, auf der Schwelle Spruchband; im östlichen Gebäudeteil Brüstungsgefache mit Balkenrauten ausgefacht, Schwelle mit Kerbschnitten.
- Denkmalbegründung
- Das Wohnhaus wurde 1627 als Bürgerhaus des Goslarer Münzmeisters Wilhelm Struvi, auf dessen berufliche Stellung zwei gekreuzte Zainshaken als Hausmarke in einer Brüstungsbohle im 1. Obergeschoss hinweisen errichtet. Anstelle der Däle wurde um 1700 ein neuer Gebäudeteil errichet. Die Erhaltung des Wohnhauses liegt aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als ein für die Goslarer Altstadt charakteristischer Bautypus, der künstlerischen Bedeutung wegen des kunsthandwerklich anspruchsvollen Schnitzwerks in der Fassade, sowie seiner städtebaulichen Bedeutung durch die prägende Wirkung auf das Straßenbild im öffentlichen Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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