Wohnhaus
- Landkreis
- Goslar
- Gemeinde
- Goslar, Stadt
- Gemarkung
- Goslar
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Altstadt
- Adresse
- Frankenberger Straße 18
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- um 1500
- bis
- um 1560
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 36522476
- Objekt-Nr.
- 665
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Dreigeschossiger Fachwerkbau mit Satteldach in Schieferdeckung, traufständig in offener Blockrandbebauung mit seitlichen Bauwichen; ursprünglich zwei Häuser, um 1560 durch gemeinsamen Speicherstock zusammengebaut. Fassade fachwerksichtig, Erdgeschoss an der linken Fassadenseite mit Ladeneinbau von 1879, Oberstöcke jeweils vorkragend auf horizontal profilierten Balkenköpfen, dazwischen Schiffskehlen mit Taustäben. Im 1. Obergeschoss in den Brüstungsgefachen regelmäßige Fußstreben, ehemaliger Speicherstock im 2. Obergeschoss, 1915 zu Wohnungen ausgebaut, Brüstungsbohlen mit Sonnenrosenornamenten, Schwelle mit Kreuzband im Rahmenprofil.
- Denkmalbegründung
- Das Wohnhaus besteht ursprünglich aus zwei vermutlich im frühen 16. Jahrhundert errichteten Gebäuden, die um 1560 durch Aufstockung eines gemeinsamen Speicherbodens zusammengebaut wurden. Die Erhaltung des Wohnhauses liegt aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als ein charakteristischer Bautypus der Goslarer Altstadt, wegen seiner künstlerischen Bedeutung durch die kunsthandwerklich anspruchsvolle Fassadendekoration, sowie der städtebaulichen Bedeutung wegen seiner prägenden Wirkung im Straßenbild im öffentlichen Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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