Küsterhaus
- Landkreis
- Goslar
- Gemeinde
- Goslar, Stadt
- Gemarkung
- Goslar
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Altstadt
- Adresse
- Frankenberger Plan 7
- Objekttyp
- Küsterhaus
- Baujahr
- 1504
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 36521972
- Objekt-Nr.
- 1483
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zweigeschossiger Fachwerkbau mit Walmdach in Schieferdeckung, Teil der Randbebauung des Klostergeländes. Errichtet in Ständerbauweise, Fassade fachwerksichtig, südlicher Gebäudeteil zweigeschossig auf hohem Sockelmauerwerk, nördlicher Gebäudeteil als Torhaus mit Durchfahrt im Erdgeschoss ausgebildet. Setzschwelle über der Durchfahrt mit Inschriftband, Brüstungsgefache mit regelmäßigen Fußstreben; hofseitig Schwelle mit Bügelfries.
- Denkmalbegründung
- Das Küsterhaus wurde 1504 als Teil des Klosterkomplexes der Frankenberger Kirche, das bis zum 16. Jahrhundert als Konvent der Büßenden Schwestern der heiligen Magdalena existierte und infolge der Reformation zum lutherischen Frauenstift konvertiert wurde, errichtet. Es handelt sich um das älteste datierte Fachwerkgebäude in Goslar, das zahlreiche für das ausgehende Mittelalter charakteristische Merkmale der Goslarer Fachwerkarchitektur wie eine Ständerbauweise, den Bügelfries auf der Stockwerksschwelle des Torhauses, oder die regelmäßigen Fußstreben in den Brüstungsgefachen aufweist. Die Erhaltung des Wohnhauses liegt aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung durch seinen ortsgeschichtlichen Schauwert als Teil des Frankenberger Klosters, als typisches Beispiel für den spätmittelalterlichen Fachwerkbau in Goslar, als auch wegen seiner städtebaulichen Bedeutung als räumlich wichtiger Bestandteil des Klostergeländes und der prägenden Wirkung auf das Straßenbild des Frankenberger Plans im öffentlichen Interesse.
- Literatur
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- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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