Bürgerhaus (Wohnhaus)
- Landkreis
- Goslar
- Gemeinde
- Goslar, Stadt
- Gemarkung
- Goslar
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Altstadt
- Adresse
- Bergstraße 60
- Objekttyp
- Bürgerhaus (Wohnhaus)
- Baujahr
- 1523
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 36518077
- Objekt-Nr.
- 863
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Dreigeschossiges Gebäude mit Krüppelwalmdach in Ziegeldeckung, traufständiges Eckhaus in geschlossener Straßenrandbebauung. Erd- und 1. Obergeschoss in Massivbauweise, Fassade in Bruchsteinmauerwerk, zweigeschossiges Dälenfenster mit überkreuzten Birnstabprofilen; Giebelseite um 1700 in Fachwerk ausgebaut. Speicherstock im 2. Obergeschoss in Fachwerkbauweise, vorkragend auf langen, horizontal profilierten Knaggen, Schwelle mit doppeltem Bügelfries, Brüstungsgefache mit regelmäßigen Fußstreben; spitzbogige Ladeluke an der Giebelseite, mit Inschrift „anno 1523“. Dachgiebel mit Schiefer verkleidet.
- Denkmalbegründung
- Das Bürgerhaus wurde, gemäß Inschrift über der Ladeluke zum Platzraum am Worthsatenwinkel, 1523 errichtet. Das Gebäude weist eine für die spätmittelalterlichen Bürgerhäuser in Goslar charakteristische Mischbauweise mit einem massiven Unterbau samt zweigeschossiger Däle auf, über der ein Speicherstock in Fachwerkbauweise liegt. Zahlreiche Details wie die profilierten steinernen Fensterrahmen im Sockelbereich oder das mit einem doppelten Bügelfries im Oberstock verzierte Schwellholz des Oberstocks zeigen die spätgotischen Ursprünge des Hauses an. Mit seiner weithin sichtbaren Giebelfront zum Worthsatenwinkel, die von einem sogenannten „Goslarer Giebel“ mit einer abgewalmten, hinter der Fassadenflucht liegenden Giebelfläche gekennzeichnet ist, nimmt das Gebäude eine straßenbildprägende Stellung ein. Die Erhaltung des Bürgerhauses liegt aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als ein für die Goslarer Altstadt charakteristischer Bautypus, seinem bau- und kunstgeschichtlichen Schauwert sowie der städtebaulichen Bedeutung durch seine prägende Wirkung auf das Straßenbild, im öffentlichen Interesse.
- Literatur
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- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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