Hofanlage Beckedorfer Straße 1
- Landkreis
- Schaumburg
- Samtgemeinde
- Nenndorf [Sg]
- Gemeinde
- Bad Nenndorf
- Gemarkung
- Riepen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Riepen
- Adresse
- Bekedorfer Straße 1
- Objekttyp
- Hofanlage
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 36215840
- Objekt-Nr.
- 5
- Fachbereich
- Baudenkmal Gruppe
- Beschreibung
- Der sog. Junkernhof, eine Hofanalge auf u-förmigem Grundriss, die sich nach Norden öffnet, besteht aus dem repräsentativen Wohnhaus und den angrenzenden Wirtschaftsflügeln. Umgeben wird die Anlage von einer Bruchsteinmauer am östilchen, von einem Staketenzaun am nördlichen Grundstücksrand. Für das Jahr 1225 ist ein Rittergutslehen für Bernhard von Riepen bekannt. Es folgten mehrere Besitzerwechsel, die Gestalt der heutigen Anlage geht im Wesentlichen auf H. Eickhoff zurück, der 1847 den sog. Junkernhof erwarb und die Anlage zeitgemäß umgestaltete.
- Denkmalbegründung
- Am Erhalt der Hofanalge Junkernhof, Beckedorfer Straße 1, besteht aufgrund der orts- und baugeschichtlichen Bedeutung wegen der beispielhaft ausgeprägten Gebäudetypen sowie aufgrund der straßenbildprägenden Anordnung mit hoher städtebaulicher Wirkung auf das räumliche Gesamtgefüge und Erscheinungsbild des Ortes Riepen ein öffentliches Interesse.
- GruppenMitglieder (ID | Typ | Adresse)
- 36236241 | Wohnhaus | Bad Nenndorf - Riepen - Riepen - Beckedorfer Straße 1
36236307 | Wirtschaftsgebäude | Bad Nenndorf - Riepen - Riepen - Beckedorfer Straße 1
36236373 | Wirtschaftsgebäude | Bad Nenndorf - Riepen - Riepen - Beckedorfer Straße 1
36236439 | Einfriedung | Bad Nenndorf - Riepen - Riepen - Beckedorfer Straße 1
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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