Waisenstift
- Landkreis
- Friesland
- Gemeinde
- Varel, Stadt
- Gemarkung
- Varel-Stadt
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Varel
- Objekttyp
- Waisenhaus
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, wissenschaftlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 36192238
- Objekt-Nr.
- 5
- Fachbereich
- Baudenkmal Gruppe
- Beschreibung
- Dreiflügeliger Ziegelbau, der sich nach Norden hin zu einem Hof öffnet. Das Waisenhaus wurde 1671 auf einem parkähnlichen Grundstück, das von einer Graft umgeben war - die westliche Graft ist erhalten, errichtet. Vor dem Gebäude befindet sich ein Brunnen.
- Denkmalbegründung
- Nachdem Tod des Oldenburger Grafen Anton Günther 1667 zu Erbauseinandersetzungen zwischen seinem Sohn Anton I. von Aldenburg, der u.a. die Herrschaft Varel erbte, und dem König von Dänemark, an den die Grafschaft Oldenburg fiel. Erst 1693 wurde eine Einigung erzielt. Doch bereits 1671 stiftete Anton von Aldenburg ein Waisenhaus, wie es die Inschrift an der Fassade wiedergibt. Als Standort wählte er ein Grundstück an der westlichen Grenze der Herrschaft. Die Dreiflügelanlage zu der ursprünglich auch eine Wirtschafthof gehörte, steht in einem Park, der von einer Graft umgeben war. An der Erhaltung des Waisenhauses mit Park und Graft besteht aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als beispielhafter Vertreter dieses Gebäudetyps an ortsbildprägender Lage wegen seines landes- und sozialgeschichtlichen Schau- und Zeugniswerts als ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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