Schloßplatz
- Landkreis
- Friesland
- Gemeinde
- Varel, Stadt
- Gemarkung
- Varel-Stadt
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Varel
- Objekttyp
- Platz
- Personen
- Lasius, Ernst Friedrich Otto
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 36192182
- Objekt-Nr.
- 2
- Fachbereich
- Baudenkmal Gruppe
- Beschreibung
- Platzanlage an der Südseite der Kirche; im Osten und Süden Bebauung mit Wohn-/Geschäftshäusern. An der Westseite als Erstbebauung 1871 das Amtsgericht mit Gefängnis und Germania-Denkmal. Planung des Platzes durch den Stadtdirektor Johann Klaevemann und den Oldenburger Oberbaudirektor Ernst Friedrich Otto Lasius.
- Denkmalbegründung
- Gleichzeitig mit dem Entschluss, das Vareler Schloss abzutragen, entstanden 1861 die Pläne für die Gestaltung und Bebauung des südlich des Schlosses neu angelegten Platzes. Um ein einheitliches Niveau mit den einmündenden Straßen zu erreichen, wurde der Platz gegenüber der Schlosskirche abgegraben. Die Bebauung erfolgte ab 1872 mit Wohn- und Geschäftshäusern an der südlichen und östlichen Platzseite, bis in die Einmündung der Mühlenstraße. Der erste Bau war 1871 das Amtsgericht auf der Westseite, da dieses bisher im Ostflügel des Schlosses untergebracht war und einen neuen Standort benötigte. Das heute vor dem Gericht stehende Germania-Denkmal zierte ab 1874 bis zur Umsetzung 1956 die Platzmitte. Mit der Anlage des Schlossplatzes wurde ein neues Verwaltungs- und Geschäftszentrum in der Stadt Varel eingerichtet, auf dem die wichtigsten Verbindungsstraßen ins Umland zu laufen und so auch erstmals eine durchgehende Verbindung von Westen nach Osten möglich war, da das Schlossgebäude nicht mehr im Wege stand. Für die Planung waren der Vareler Stadtdirektor Klaevemann und der Oberbaurat des Großherzogtums Oldenburg Lasius verantwortlich. An der Erhaltung der Platzanlage besteht aufgrund ihrer geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung wegen ihres ortsgeschichtlichen und ortsbildprägenden Schau- und Zeugniswerts ein öffentliches Interesse.
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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