Hof Frels
- Landkreis
- Wesermarsch
- Gemeinde
- Elsfleth, Stadt
- Gemarkung
- Elsfleth
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Elsfleth
- Adresse
- Oberrege 26
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1890
- bis
- 1890
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 36110042
- Objekt-Nr.
- 274
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Ein- bis zweigeschossiger freistehender Putzbau über Sockelgeschoss unter Mansardwalmdach in Schieferdeckung. Linker Trakt zweiachsig und zweigeschossig, in der Art eines Risalits vorstehend und unter Satteldach, in ganzer Tiefe durchgehend bis zur Rückseite. Mittig Portikus mit toskanischen Säulen unter Balkon, davor geschwungene Freitreppe, im Dach zwei Giebelgaupen. Rechts daneben zweigeschossiger achteckiger Turm. Trakt ganz rechts zurückspringend, darin Eingang mit Freitreppe, im Dach Giebelgaupen. Auf der linken Seite mittig Loggia mit korbbogigen Arkaden. Putzgliederung: geschossteilende Gesimse, Fensterrahmungen, Brüstungsreliefs, im Obergeschoss Ädikulen, Kantenquaderung, im Giebel des Risalits Nische mit Frauenfigur in Rüstung, Balustraden, an den Gaupen Pilaster und Dreiecksgiebel. Giebel des Risalits mit verziertem Schwebegiebel. Auf dem Dach eiserne Aufbauten. Innen große Teile der bauzeitlichen Raumausstattung erhalten: Stuckdecken, Wand- und Deckenmalerei. Große Holztreppe mit verzierten Balustern. Erbaut 1890 durch den Landwirt Wilhelm Frels.
- Denkmalbegründung
- Das Wohnhaus des Hofes Frels (Oberrege 26) hat eine geschichtliche Bedeutung für die Baugeschichte und als beispielhafter, überaus repräsentativer villenartiger Wohnhausbau des Historismus. Er orientiert sich am großstädtischen Wohnbau Oldenburgs und Bremens - sogar französische Einflüsse lassen sich ausmachen - und hebt sich durch Anspruchsniveau und Qualität der Ausführung gegenüber den sonstigen Wohnhäusern auf Hofanlagen auch wohlhabender Landwirte des ländlichen Oldenburg so weit ab, dass ihm eine künstlerische Bedeutung zugesprochen werden darf. Ferner hat das Wohnhaus eine städtebauliche Bedeutung für die Hofanlage. Aus all diesen Gründen liegt seine Erhaltung im öffentlichen Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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