Ehem. Taubstummenanstalt
- Landkreis
- Oldenburg (Oldb)
- Gemeinde
- Wildeshausen, Stadt
- Gemarkung
- Wildeshausen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Wildeshausen
- Objekttyp
- Schule
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 35951321
- Objekt-Nr.
- 15
- Fachbereich
- Baudenkmal Gruppe
- Beschreibung
- Gebäudegruppe der ehemaligen Taubstummenanstalt, an der Herrlichkeit traufständig stehend zweigeschossiger Schulbau mit Satteldach und Risalit links von 1895, rückseitig auf dem Grundstück eingeschossige Turnhalle mit Walmdach von 1908. 1985-1986 Umbau zum Polizeidienstgebäude.
- Denkmalbegründung
- Die ehemalige Taubstummenanstalt wurde 1820 als "Lehr- und Erziehungsinstitus für Taubstumme" gegründet und ist damit die älteste Sonderschule in Niedersachen. 1824 bezog das Institut das alte Oldenburgische Postamt an der Herrlichkeit, 1895 wurde anstelle des Posthauses das heutige Schulhaus errichtet, wobei der traufständige Gebäudeflügel ursprünglich mit Kniestock nur eineinhalbgeschossig war und erst später aufgestockt wurde. 1908 wurde die Turnhalle auf dem hinteren Teil des Grundstückes nach Plänen des Architekten Bernhard Himmelskamp errichtet. Bis 1984 wurde die Taubstummenanstalt als Landeseinrichtung in Wildeshausen geführt und dann nach Oldenburg verlegt. 1985-86 erfolgte der Umbau für die Nutzung als Polizeidienstgebäude. Die Gruppe "Ehem. Taubstummenanstalt" und ihre Teile haben als erste Gehörlosenschule Niedersachsens eine geschichtliche Bedeutung für die Kultur- und Geistesgeschichte und einen Zeugnis- und Schauwert für die Baugeschichte und als exemplarischer Schulkomplex. Das Gebäudeensemble ist prägend für das Straßenbild und von städtebaulicher Bedeutung, daher liegt die Erhaltung im öffentlichen Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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