Hof Dreeß
- Landkreis
- Osnabrück
- Gemeinde
- Melle, Stadt
- Gemarkung
- Oberholsten
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Oberholsten
- Adresse
- Hesterbrinkweg 18
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1838
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 35542530
- Objekt-Nr.
- 354
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Westlich der Straße gelegenes Heuerhaus, Zweiständerbau mit Unterrähmgefüge, Kammerfach mit Aufsprung, Fachwerk mit verputzten Gefachen, trauseitig teils massiv in Bruchsteinmauerwerk ersetzt, Satteldach, errichtet 1838 (i), laut Inschrift von den Eheleuten Obermüller.
- Denkmalbegründung
- Die Gemarkung Oberholsten liegt im Norden der Gemeinde Melle. Als Rodungssiedlung des mittelalterlichen Ausbaus wurde die Bauerschaft Holsten bis ins 17./18. Jahrhundert geführt und umfasste die heutigen Gemarkungen Ober- und Niederholsten. Noch bilden die Meller Berge südlich, östlich und nördlich die topographischen Begrenzungen. Nach Zusammenfluss deren Quellbäche zum Hiddenhauser Bach bilden zwei Bergzungen des Bachtals die natürliche Grenze zwischen Ober- und Niederholsten. Die Kernsiedlung von Oberholsten bildeten drei Vollerben inmitten der Gemarkung, leicht nach Süden verschoben, welche durch eine weitere Gruppe aus Vollerben und Kötter östlich ergänzt wurden. Im Nordwesten liegt eine jüngere Köttersiedlung. Erst im 19. Jahrhundert wurden durch Neusiedlerstellen Teile in den Außenbereichen leicht verdichtet. Dennoch ist diese Siedlungsstruktur noch gut erkennbar. Die historische Bausubstanz wurde durch Um- und Neubauten seit 1850 stark verändert. Daher haben sich kaum Gebäude unverändert erhalten. Vor allem mit dem Einzug des Massivbaus in das ländliche Bauen im 19. Jahrhundert und verstärkt ab 1850 ändert sich das Siedlungsbild, da die Massivbauten die Neubauten aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts dominieren. Das Heuerhaus im Hesterbrinkweg 18 ist ein Zweiständerbau des frühen 19. Jahrhunderts, dessen Wandgefüge und Innengerüst noch relativ authentisch erhalten ist und baukonstruktiv das Kammerfach mit Aufsprung aufweist. Das ist ein Versprung in der Balkenlage, in der Decke zwischen Flett und Kammerfach, der in Verbindung mit dem Bedürfnis der Schaffung eines Kornbodens über den Wohnräumen des Kammerfachs ab den 1730er Jahren entstanden ist. Diese Konstruktion findet sich bei ländlichen Gebäuden in der zweiten Hälfte des 18. und ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts häufig. Das Gebäude liegt östlich des ehemaligen Siedlungskerns, etwas abseits der Straße. Die Einzellage von Heuerhäusern ist innerhalb der Siedlungsstruktur im ländlichen Raum typisch, denn dieser Umstand rührt aus dem sogenannten Heuerlingswesen. Dieses entwickelte sich im 17. Jahrhundert ausschließlich im nordwestdeutschen Raum und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. Dabei bekamen die sogenannten Heuerleute, häufig Landarbeiter oder Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten, gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz, der sich unweit des Haupthofes befand, auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. An der Erhaltung des Heuerhauses besteht daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Bau-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte und aufgrund seines nahezu ungestörten Überlieferungswertes, ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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