Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Landkreis
- Osnabrück
- Gemeinde
- Melle, Stadt
- Gemarkung
- Oberholsten
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Oberholsten
- Adresse
- Hesterbrinkweg 11
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1815
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 35541844
- Objekt-Nr.
- 355
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Südlich der Straße gelegene Hofanlage, ursprünglich mit Wohn-/Wirtschaftsgebäude, zwei Scheunen und einem Schuppen, die einen kleinen Wirtschaftshof einschließen. Das einzig von der Hofanlage erhaltene Gebäude, das Wohn-/Wirtschaftsgebäude, steht mittig im südlichen Hofplatz und wurde in Dreiständerbauweise errichtet, mit Kammerfach in massiver Ziegelbauweise erneuert und beidseitig erweitert. Fachwerk mit verputzten Gefachen, Satteldach, errichtet 1815 (i).
- Denkmalbegründung
- Die Gemarkung Oberholsten liegt im Norden der Gemeinde Melle. Als Rodungssiedlung des mittelalterlichen Ausbaus wurde die Bauerschaft Holsten bis ins 17./18. Jahrhundert geführt und umfasste die heutigen Gemarkungen Ober- und Niederholsten. Noch bilden die Meller Berge südlich, östlich und nördlich die topographischen Begrenzungen. Nach Zusammenfluss deren Quellbäche zum Hiddenhauser Bach bilden zwei Bergzungen des Bachtals die natürliche Grenze zwischen Ober- und Niederholsten. Die Kernsiedlung von Oberholsten bildeten drei Vollerben inmitten der Gemarkung, leicht nach Süden verschoben, welche durch eine weitere Gruppe aus Vollerben und Kötter östlich ergänzt wurden. Die Hofanlage im Hesterbrinkweg 11 liegt östlich dieses Siedlungsursprungs, welchen sie komplettiert, am oberen Ende eines sanft abfallenden Hanges. Sie weist den typischen Zuschnitt dieser ursprünglichen Kleinsteinheit ländlicher Siedlungen auf: Um einen Wirtschaftshof gruppieren sich neben dem Wohn-/Wirtschaftsgebäude auch die anderen Wirtschaftsgebäude. Dieser baufunktionale Zusammenhang aller Teilbauten macht ihre wirtschaftsgeschichtliche Bedeutung sichtbar. Die Elemente der Hofanlage prägen zudem das räumliche Gefüge, wodurch eine städtebauliche Bedeutung belegt werden kann. Die kulturraumformende Qualität dieser Anlage wird zudem durch die erhalten gebliebene historische Einfriedung und den überkommenen Baumbestand gesteigert. An der Erhaltung der Hofanlage besteht daher ein öffentliches Interesse. Das Wohn-/Wirtschaftsgebäude ist wichtiger Bestandteil der Hofanlage. An der Erhaltung des Objektes besteht daher aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
- ADABweb