Burgmannhof Haus Rabingen
- Landkreis
- Osnabrück
- Gemeinde
- Melle, Stadt
- Gemarkung
- Melle
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Melle-Mitte
- Adresse
- Rabingenstraße 14
- Objekttyp
- Herrenhaus (Bauwerk)
- Baujahr
- 1825
- bis
- 1830
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 35538286
- Objekt-Nr.
- 74
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Etwas von der Straße zurückgesetztes Herrenhaus, verputzter Massivbau, Fassadengestaltung mittels Sandsteineinfassungen, Werksteingliederung, Halbwalmdach mit hohen Zwerchhäusern beidseitig mit Rundfenster, errichtet 1825-1830.
- Denkmalbegründung
- Die Ansiedlung in Melle geht auf einen fränkischen Königshof zurück, der an der Heerstraße von Osnabrück nach Herford angelegt wurde. Zeitgleich wurde um 800 das Areal um die Kirche gegründet. Ende des 12. Jahrhunderts war die Entwicklung der Kirchenburg mit Speichern und Handwerksunterkünften soweit, dass sich für die neue Kirchenburg der Begriff Melle ausbildete und die Bezeichnung Altmelle auf eine Höfesiedlung im Süden begrenzt wurde. Begünstigt wurde die siedlungsgeschichtliche Entwicklung durch die Anlage einer bischöflichen Stiftsburg auf dem Grönenberg, westlich von Melle, die als Grenzschutz gegen die Grafen von Ravensberg und Tecklenburg 1250 errichtet wurde. Zu dieser Burg gehörten einige Burgmannhöfe, die vor den Toren der Stadt lagen und den Schutz der Burg verstärken sollten. Mit dem Erhalt des Markrechts 1359 wurde Melle mit einer Stadtbefestigung umgeben. Die vier Meller Straßen wurden mittels Stadttoren und den bereits erwähnten, davorliegenden Burgmannhöfen gesichert. Vor dem Grönenberger Tor im Nordwesten lag der Burgmannhof Haus Rabingen, der auf ein Burglehen von 1350 zurückgeht, mit dem Gutshaus, das zwischen 1825 und 1830 anstelle eines Vorgängerbaus errichtet wurde. Das schlichte Gebäude zeichnet sich durch seine streng klassizistische Architektur aus. Zur Gartenseite ist es repräsentativ mit Betonung der Gebäudemitte und dahinterliegendem Saal gestaltet. In der Ausprägung der Bauaufgabe und -form beispielhaft, besteht an der Erhaltung des Gutshauses aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung vor allem für die Orts- und Siedlungsgeschichte, für die Bau- und Kunstgeschichte, aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung wegen des prägenden Einflusses auf das Straßenbild und aufgrund seines Seltenheitswertes, ein öffentliches Interesse.
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
- ADABweb