Hof Greife
- Landkreis
- Osnabrück
- Gemeinde
- Melle, Stadt
- Gemarkung
- Hustädte
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Hustädte
- Adresse
- Sehlingdorfer Straße 41
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1912
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 35535824
- Objekt-Nr.
- 234
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Inmitten der Hofanlage gelegenes Wohn-/Wirtschaftsgebäude, Vierständerbau, Kammerfach mit hohem Aufsprung und rechtsseitig mit schmaler Erweiterung, Fachwerk mit verputzten Gefachen, Satteldach, errichtet 1912 (i).
- Denkmalbegründung
- Das Wohn-/Wirtschaftsgebäude ist integraler Bestandteil der Hofanlage Greife. Es ist ein typischer Vertreter eines Vierständerbaus, einer Fachwerkkonstruktion, deren Tradition bereits mehrere Jahrhunderte zurückgeht. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurde im gesamten Landkreis diese Fachwerkbauweise durch die Massivbauweise abgelöst. In Hustädte fand die Massivbauweise erst Ende des 19. Jahrhunderts Einzug in das ländliche Bauen. Trotz dieser leichten zeitlichen Verzögerung fand diese neue, bauhistorisch Entwicklung bei dem Wohn-/Wirtschaftsgebäude von Hof Greife keine Anwendung. Hier ist ein Fachwerkbau von 1912 als sehr später Vertreter der traditionellen Bauweise erhalten. Darüber hinaus zeigt das Objekt eine baukonstruktive Besonderheit: das Kammerfach mit Aufsprung. Das ist ein Versprung in der Balkenlage, in der Decke zwischen Flett und Kammerfach, die in Verbindung mit dem Bedürfnis der Schaffung eines Kornbodens über den Wohnräumen des Kammerfachs ab 1730er Jahre entstanden ist. Diese Konstruktion findet sich bei ländlichen Gebäuden in der zweiten Hälfte des 18. und ersten Hälfte des 19. Jahrhundert häufig. Das Haupthaus von Hof Greife zeigt eindrucksvoll, dass diese Konstruktion auch noch 100 Jahre später Verwendung fand und ist somit ein wichtiges Dokument einer kontinuierlichen, landwirtschaftlich geprägten Bauweise im ländlichen Raum. An der Erhaltung des Wohn-/Wirtschaftsgebäudes besteht daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Bau- und Wirtschaftsgeschichte und aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung mit seinem prägenden Einfluss auf das räumliche Gefüge der Hofanlage, ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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