Hof Eggermann
- Landkreis
- Osnabrück
- Gemeinde
- Melle, Stadt
- Gemarkung
- Düingdorf
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Düingdorf
- Adresse
- Düingdorfer Straße 54
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- um 1895
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 35533608
- Objekt-Nr.
- 188
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Südlich der Straße und in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem weiteren Doppelheuerhaus gelegenes Doppelheuerhaus zu Hof Eggermann, Bruchsteinbau mit ursprünglich durchgehender Diele, Giebel jeweils mit Einfahrtstor, Satteldach, errichtet um 1895.
- Denkmalbegründung
- Die Gemarkung Düingdorf liegt im hügeligen Vorland des Wiehengebirges. Im Süden wird sie vom Lauf der Else sowie im Osten vom Kliver Bach begrenzt. Die neun Wohnplätze liegen im Zentrum von Düingdorf und sind durch durch kleine Straßen miteinander verbunden. Die Siedlungsgeschichte nahm ihren Anfang mit dem Wohnplatz Düingdorf unterhalb des Düingberges und verlief weiter mit Gründungen von Weilersiedlungen in Außenlagen. Mit dem Bau der Eisenbahnlinie um 1855 entstanden weitere Wohnplätze, wie der Wohnplatz Bahnhof Bruchmühlen. Baukonstruktiv haben sich in Düingdorf ausschließlich die Vierständerbauten aus der Zeit um 1800 bis 1850 erhalten. Die Gerüste ehemaliger Zweiständerbauten sind nicht überkommen. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurde zudem die Fachwerkbauweise durch die Massivbauweise, zunächst in Bruchstein- und nach 1900 in Ziegelbauweise, abgelöst. Das Heuerhaus im Siedlungskern von Düingdorf und ist wichtiger Bestandteil der Siedlungsstruktur. Das Gebäude gehört zur Hofanlage Eggermann. Die Einzellage von Heuerhäusern ist innerhalb der Siedlungsstruktur im ländlichen Raum typisch, denn dieser Umstand rührt aus dem sogenannten Heuerlingswesen. Dieses entwickelte sich im 17. Jahrhundert ausschließlich im nordwestdeutschen Raum und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. Dabei bekamen die sogenannten Heuerleute, häufig Landarbeiter oder Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten, gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz, der sich unweit des Haupthofes befand, auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Im Fall des Heuerhauses zur Hof Eggermann handelt es sich um ein Doppelheuerhaus, eine baukonstruktive Besonderheit, die unterschiedliche Ausprägungen finden kann. Als baukonstruktive Möglichkeiten für ein Doppelheuerhaus ergeben sich zwei Möglichkeiten: der Grundriss des hallenhausähnlichen Raumgefüges ist längs gespiegelt. So ergeben sich zwei schmale Dielen, zwei Küchen-, zwei Wohn- und zwei Schlafbereiche. Im Fall des Doppelheuerhauses in der Düingdorfer Straße 54 wurde der Grundriss des hallenhausähnlichen Raumgefüges aber quer gespiegelt. Somit ergeben sich zwei separate Dielen, zu denen an jedem Giebel ein Wirtschaftstor Einlass bietet, sowie zwei Küchenbereiche zwischen Diele und Wohnbereichen. Die zwei Wohnbereiche liegen in den Kammern links und rechts der Diele. Somit sind zwei Wohn-/Wirtschaftsgebäude räumlich voneinander getrennt und doch unter einem Dach vereint. Für die Zeit um 1900 typisch, ist das Gebäude in Massivbauweise ausgeführt. In der Ausprägung des Gebäudetypus als Hallenhaus dennoch beispielhaft, besteht an der Erhaltung des Heuerhauses daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Sozial-, Bau- und Wirtschaftsgeschichte öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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