Hof Grothaus
- Landkreis
- Osnabrück
- Gemeinde
- Melle, Stadt
- Gemarkung
- Düingdorf
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Düingdorf
- Adresse
- Auf dem Wiebusch 6
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1800
- bis
- 1850
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 35533520
- Objekt-Nr.
- 185
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- An einem kleinen Stichweg gelegenes Heuerhaus, Vierständerbau mit Durchgangsdiele, Kammerfach, Ständerreigen als Wandständerbau mit Kopfbändern, Fachwerk mit verputzten Gefachen, Satteldach, errichtet wohl in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
- Denkmalbegründung
- Die Gemarkung Düingdorf liegt im hügeligen Vorland des Wiehengebirges. Im Süden wird sie vom Lauf der Else sowie im Osten vom Kliver Bach begrenzt. Die neun Wohnplätze liegen im Zentrum von Düingdorf und sind durch kleine Straßen miteinander verbunden. Die Siedlungsgeschichte nahm ihren Anfang mit dem Wohnplatz Düingdorf unterhalb des Düing Berges und verlief weiter mit Gründungen von Weilersiedlungen in Außenlagen. Mit dem Bau der Eisenbahnlinie um 1855 entstanden weitere Wohnplätze, wie der Wohnplatz Bahnhof Bruchmühlen. Baukonstruktiv haben sich in Düingdorf ausschließlich die Vierständerbauten aus der Zeit um 1800 bis 1850 erhalten. Die Gerüste ehemaliger Zweiständerbauten sind nicht überkommen. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurde zudem die Fachwerkbauweise durch die Massivbauweise, zunächst in Bruchstein und nach 1900 in Ziegelbauweise, abgelöst. Das Heuerhaus zu Hof Grothaus gehört zum Wohnplatz Auf dem Wiebusch, welcher in der zweiten Siedlungsphase gegründet wurde, und ist wichtiger Bestandteil der historischen Siedlungsstruktur von Düingdorf. Das Gebäude liegt nördlich, etwas abseits der Hofanlage Grothaus. Die Einzellage von Heuerhäusern ist innerhalb der Siedlungsstruktur im ländlichen Raum typisch, denn dieser Umstand rührt aus dem sogenannten Heuerlingswesen. Dieses entwickelte sich im 17. Jahrhundert ausschließlich im nordwestdeutschen Raum und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. Dabei bekamen die sogenannten Heuerleute, häufig Landarbeiter oder Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten, gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz, der sich unweit des Haupthofes befand, auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. In der Ausprägung des Gebäudetypus als typischer Vierständerbau aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts beispielhaft, besteht an der Erhaltung des Heuerhauses daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Sozial-, und Wirtschaftsgeschichte ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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