Hof Albersmann
- Landkreis
- Osnabrück
- Gemeinde
- Melle, Stadt
- Gemarkung
- Barkhausen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Barkhausen
- Adresse
- In den Blessen 1
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1849
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 35532620
- Objekt-Nr.
- 227
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Traufständiges Heuerhaus, Dreiständerbau mit nachträglichen Erweiterungen nordöstlich, Fachwerk mit verputzten Gefachen, Wirtschaftsgiebel einmal vorkragend, Wohngiebel teils massiv ersetzt, Satteldach, errichtet 1849 (i).
- Denkmalbegründung
- Das Wohn-/Wirtschaftsgebäude liegt südlich der Straße und unweit des zugehörigen Hofes Albersmann. Bei dem Objekt handelt es sich um ein Heuerhaus, welches laut Inschrift 1849 errichtet wurde. Die Einzellage von Heuerhäusern ist innerhalb der Siedlungsstruktur im ländlichen Raum typisch, denn dieser Umstand rührt aus dem sogenannten Heuerlingswesen. Dieses entwickelte sich im 17. Jahrhundert ausschließlich im nordwestdeutschen Raum und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. Dabei bekamen die Heuerleute, häufig Landarbeiter oder Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten, gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz, der sich unweit des Haupthofes befand, auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. In der Ausprägung der Bauaufgabe und -form als typischer Dreiständerbau beispielhaft, besteht an der Erhaltung des Objektes aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte und aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung wegen seines prägenden Einflusses auf das Straßenbild, ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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