Doppelheuerhaus
- Landkreis
- Osnabrück
- Gemeinde
- Melle, Stadt
- Gemarkung
- Bakum
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Bakum
- Adresse
- Oldendorfer Straße 105
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1752
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 35531639
- Objekt-Nr.
- 145
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Unmittelbar giebelständig zur Straße liegt das ehemalige Doppelheuerhaus, Zweiständerbau mit beidseitiger Kübbung, Kammerfach mit Aufsprung und beidseitiger Erweiterung, Giebel jeweils zweimal vorkragend, Fachwerk mit verputzten Gefachen, Satteldach, errichtet 1752 (i).
- Denkmalbegründung
- Das Doppelheuerhaus liegt im Südwesten der Gemarkung, südlich der Eisenbahnlinie, und bildet zusammen mit einigen anderen Wohn-/Wirtschaftsgebäuden älterer Hofanlagen einen alten Siedlungsschwerpunkt in der Gemarkung. Die Einzellage von Heuerhäusern ist innerhalb der Siedlungsstruktur im ländlichen Raum typisch, denn dieser Umstand rührt aus dem sogenannten Heuerlingswesen. Dieses entwickelte sich im 17. Jahrhundert ausschließlich im nordwestdeutschen Raum und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. Dabei bekamen die sogenannten Heuerleute, häufig Landarbeiter oder Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten, gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz, der sich unweit des Haupthofes befand, auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Im Fall des Heuerhauses in der Oldendorfer Straße handelt es sich um ein Doppelheuerhaus, eine baukonstruktive Besonderheit, die in der Gemarkung einzigartig ist. Als baukonstruktive Möglichkeiten für ein Doppelheuerhaus ergeben sich zwei Möglichkeiten: der Grundriss des hallenhausähnlichen Raumgefügen ist quer gespiegelt. Somit ergeben sich zwei separate Dielen, zu denen an jedem Giebel ein Wirtschaftstor Einlass bietet, sowie zwei Küchenbereiche zwischen Diele und Wohnbereichen. Die zwei Wohnbereiche stoßen mittig des Gebäudes aneinander. Im Falle des Doppelheuerhauses in der Oldendorfer Straße hingegen ist der Grundriss des hallenhausähnlichen Raumgefüges längs gespiegelt. So ergeben sich zwei schmale Dielen, zwei Küchen-, zwei Wohn- und zwei Schlafbereiche, zu denen jeweils zwei Giebeltore in einem Giebel Einlass gewähren. Durch eine Wand, die mittig wie der First verläuft, sind somit zwei Wohn-/Wirtschaftsgebäude räumlich voneinander getrennt und doch unter einem Dach vereint. In der Ausprägung des Gebäudetypus als Hallenhaus dennoch beispielhaft, besteht an der Erhaltung des Doppelheuerhauses daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Sozial-, Bau- und Wirtschaftsgeschichte und aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung mit prägendem Einfluss auf das Straßenbild sowie aufgrund seines Seltenheitswertes, ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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