Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Landkreis
- Osnabrück
- Gemeinde
- Hagen Am Teutob.Wald
- Gemarkung
- Altenhagen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Altenhagen
- Adresse
- Heggestraße 3
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1841
- bis
- 1841
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, wissenschaftlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 35472666
- Objekt-Nr.
- 20
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Inmiten einer Hofanlage gelegenes Wohn-/Wirtschaftsgebäude, hallenhausartiger Bruchsteinbau, Öffnungen mit Sandsteineinfassungen, Eckbetonung mit gehauenem Sandstein, Satteldach, errichtet 1841 (i).
- Denkmalbegründung
- Das Wohn-/Wirtschaftsgebäude gehört zu einem Vollerbenhof und wurde 1841 errichtet. In diesem Bereich der Bauerschaft Altenhagen dominiert das Ackerland. Verkehrstechnisch ist die Osnabrücker Straße in Nord-Süd-Richtung und die Hüttenstraße von Südwest nach Nordost, diagonal die Bauerschaft durchlaufend, von überregionaler Bedeutung. Die Haupterschließung der Gemarkung erfolgt jedoch vorwiegend über ein stark verästeltes Straßen- und Wegenetz, was den Charakter der lockeren Bebauung und Streusiedlung in Altenhagen, welche sich aus mehreren Schwerpunkten zusammensetzt, unterstützt. Zwischen den beiden Hauptstraßen entwickelte sich ein größerer Siedlungsschwerpunkt, direkt nördlich an Hagen anschließend. Weitere Schwerpunkte in der Besiedlung bilden die Neusiedlungsgebiete im Süden, direkt im Anschluss an die Gemarkung Mentrup, im Nordosten beidseitig der Hüttenstraße sowie längs der Heggestraße nach Georgsmarienhütte. Die historisch älteren Siedlungsschwerpunkte liegen jedoch im Nordwesten im Bereich Großheide und vor allem inmitten der Bauerschaft, wo sich auch einige ältere Bauten bündeln. Die Verdichtung der Bebauung ist in ihren Strukturen trotz einiger Veränderungen hier noch immer gut erkennbar. Das Wohn-/Wirtschaftsgebäude liegt inmitten Gemarkung und somit inmitten eines historischen Siedlungsschwerpunktes und hat daher als Bestandteil der historischen Siedlungsstruktur eine Bedeutung für die Siedlungsgeschichte. Darüber hinaus zeigt sich das Wohn-/Wirtschaftsgebäude bautypologisch als typischer Vertreter für die Region. Baukonstruktiv ist das Wohn-/Wirtschaftsgebäude als massiver Bruchsteinbau von 1841 ein früher und wichtiger Bestandteil innerhalb der bauhistorischen Entwicklung im 19. Jahrhundert im niedersächsisch-westfälischen Raum. Denn waren bis 1860/70 reine Fachwerkgebäude in der Region vorherrschend, gewann im Rahmen der Industrialisierung der Bruchstein und später der Backstein Bedeutung als Baumaterial. Der Steinbau - im Inneren häufig noch mit Fachwerkgerüst - erhielt im Folgenden Einzug in den ländlichen Bereich. In den Gebäuden mit den massiven Außenwänden blieben die Grundrissstrukturen, wie der hier übliche Flettdielengrundriss mit Längsaufschluss, erhalten. In der Ausprägung der Bauaufgabe und -form beispielhaft, besteht an der Erhaltung des Wohn-/Wirtschaftsgebäude aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Bau- und Wirtschaftsgeschichte und aufgrund seiner wissenschaftlichen Bedeutung als letztes, authentisch erhaltenes Dokument eines massiven Wohn-/Wirtschaftsgebäudes aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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