Heuerhaus
- Landkreis
- Osnabrück
- Gemeinde
- Hagen Am Teutob.Wald
- Gemarkung
- Altenhagen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Altenhagen
- Adresse
- Osnabrücker Straße 37
- Objekttyp
- Heuerhaus
- Baujahr
- 1868
- bis
- 1868
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, wissenschaftlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 35472599
- Objekt-Nr.
- 23
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Traufständiges Wohn-/Wirtschaftsgebäude, massiver und unverputzter Bruchsteinbau, Öffnungen mit Sandsteinfassungen, Satteldach, Wohngiebel mit Erweiterungen unter Abschleppungen, errichtet 1868 (i).
- Denkmalbegründung
- Das Heuerhaus liegt unmittelbar an der Osnabrücker Straße und wurde 1868 errichtet. In diesem Bereich der Bauerschaft Altenhagen dominiert das Ackerland. Verkehrstechnisch ist die Osnabrücker Straße in Nord-Süd-Richtung und die Hüttenstraße von Südwest nach Nordost, diagonal die Bauerschaft durchlaufend, von überregionaler Bedeutung. Die Haupterschließung der Gemarkung erfolgt jedoch vorwiegend über ein stark verästeltes Straßen- und Wegenetz, was den Charakter der lockeren Bebauung und Streusiedlung in Altenhagen, welche sich aus mehreren Schwerpunkten zusammensetzt, unterstützt. Zwischen den beiden Hauptstraßen entwickelte sich ein größerer Siedlungsschwerpunkt, direkt nördlich an Hagen anschließend. Weitere Schwerpunkte in der Besiedlung bilden die Neusiedlungsgebiete im Süden, direkt im Anschluss an die Gemarkung Mentrup, im Nordosten beidseitig der Hüttenstraße sowie längs der Heggestraße nach Georgsmarienhütte. Die historisch älteren Siedlungsschwerpunkte liegen jedoch im Nordwesten im Bereich Großheide und vor allem inmitten der Bauerschaft, wo sich auch einige ältere Bauten bündeln. Die Verdichtung der Bebauung ist in ihren Strukturen trotz einiger Veränderungen hier noch immer gut erkennbar. Das Heuerhaus liegt zwischen beiden historischen Siedlungsschwerpunkten und gehört zu einer alten Hofstelle - zu welcher genau kann derzeit nicht verifiziert werden. Daher hat das Heuerhaus als Bestandteil der historischen Siedlungsstruktur eine Bedeutung für die Siedlungsgeschichte wie auch für die Sozialgeschichte. Denn die sogenannten Heuerleute waren Landarbeiter, häufig auch Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten. Sie bekamen gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Das sogenannte Heuerlingswesen entwickelte sich im 17. Jahrhundert und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. Darüber hinaus zeigt sich das Heuerhaus bautypologisch als typischer Vertreter für die Region. Baukonstruktiv ist das Heuerhaus als massiver Bruchsteinbau von 1868 jedoch wichtiger Bestandteil innerhalb der bauhistorischen Entwicklung im 19. Jahrhundert im niedersächsisch-westfälischen Raum. Denn waren bis 1860/70 reine Fachwerkgebäude in der Region vorherrschend, gewann im Rahmen der Industrialisierung der Bruchstein und später der Backstein Bedeutung als Baumaterial. Der Steinbau - im Inneren häufig noch mit Fachwerkgerüst - erhielt im Folgenden Einzug in den ländlichen Bereich. In den Gebäuden mit den massiven Außenwänden blieben die Grundrissstrukturen, wie der hier übliche Flettdielengrundriss mit Längsaufschluss, erhalten. In der Ausprägung der Bauaufgabe und -form beispielhaft, besteht an der Erhaltung des Heuerhauses aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Sozial-, Bau- und Wirtschaftsgeschichte, aufgrund seiner wissenschaftlichen Bedeutung als letztes, authentisch erhaltenes Zeugnis eines Heuerhauses aus der Mitte des 19. Jahrhunderts und aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung mit prägendem Einfluss auf das Straßenbild, ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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