Heuerhaus
- Landkreis
- Osnabrück
- Gemeinde
- Hagen Am Teutob.Wald
- Gemarkung
- Gellenbeck
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Gellenbeck
- Adresse
- Natruper Straße 48
- Objekttyp
- Heuerhaus
- Baujahr
- 1803
- bis
- 1803
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 35472437
- Objekt-Nr.
- 30
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Abseits gelegenes Wohn-/Wirtschaftsgebäude, Zweiständerbau, Fachwerk mit verputzten Gefachen, Giebel jeweils zweimal vorkragend, traufseitig mit profilierten Knaggen, Satteldach, erbaut 1803 (i) von Zimmermeister Herkenhof.
- Denkmalbegründung
- Das Heuerhaus wurde 1803 erbaut. Als ausführender Handwerker ist der Zimmermeister Herkenhof belegt. Das Gebäude liegt im Osten der Gemarkung, welche in diesem mittleren, flachen Bereich, der vom Goldbach durchflossen wird, von Weide- und Ackerflächen geprägt ist. Die Haupterschließung erfolgt über die Natruper Straße, welche die Gemarkung von Ost nach West durchläuft. Von dieser zweigt nach Süden die Holperdorper Straße und nach Norden der Lotter Weg ab, um die Bereiche verkehrstechnisch anzubinden. Ein Siedlungsschwerpunkt mit historischer Bausubstanz liegt im Westen um die Kirche, beidseitig der Natruper Straße. Insgesamt ist die Siedlungsstruktur jedoch locker und zerstreut. Charakteristisch für diese Streusiedlung sind die Einzelhofanlagen mit zugehörigen Heuerhäusern, die zugleich zur ältesten Bausubstanz der Gemarkung gehören. Das Heuerhaus ist ein Bestandteil dieser Siedlungsstruktur und gehört womöglich zur Hofanlage Franksmann, welche südlich des Heuerhaus liegt. Die sogenannten Heuerleute waren Landarbeiter, häufig auch Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten. Sie bekamen gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Das sogenannte Heuerlingswesen entwickelte sich im 17. Jahrhundert und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. In der Ausprägung der Bauaufgabe und -form beispielhaft, besteht an der Erhaltung des Heuerhauses aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungsgeschichte sowie für die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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