Heuerhaus
- Landkreis
- Osnabrück
- Gemeinde
- Dissen am Teutob.Wald, Stadt
- Gemarkung
- Erpen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Erpen
- Adresse
- Osnabrücker Straße 114
- Objekttyp
- Heuerhaus
- Baujahr
- um 1850
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 35470548
- Objekt-Nr.
- 46
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Traufständiges Wohn-/Wirtschaftsgebäude, verputzter Massivbau als Doppelheuerhaus mit Dielentoren an jeder Giebelseite, Sandsteinumrandungen, Satteldach, errichtet um 1850.
- Denkmalbegründung
- Südöstlich an das Stadtgebiet von Dissen schließt die Gemarkung Erpen an. Topographisch und strukturell wird Erpen vor allem von Mischwald und Ackerland geprägt. Neben der verkehrstechnischen Erschließung durch die Bundesstraße und die Eisenbahnlinie, welche beide in Ost-West-Richtung verlaufen, wird die Gemarkung mittig von dem Mühlenbach als topographisch tiefster Punkt durchflossen. Dieser speiste neben einigen Mühlen auch verschiedene Teiche zur Fischzucht. Typisch für den ländlichen Bereich zeigt sich in Erpen eine Streusiedlung, die sich beidseitig der Hauptstraße und der Eisenbahnlinie sowie in unmittelbarer Nähe des Bahnhofes und des Mühlenbaches leicht verdichtet. Nördlich der Hauptstraße liegt auch das Doppelheuerhaus, welches mit seiner massiven Baukonstruktion zur Mehrzahl des historischen Baubestandes in der Gemarkung Erpen gehört. Die Einzellage von Heuerhäusern ist innerhalb der Siedlungsstruktur im ländlichen Raum typisch, denn dieser Umstand rührt aus dem sogenannten Heuerlingswesen. Dieses entwickelte sich im 17. Jahrhundert ausschließlich im nordwestdeutschen Raum und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. Dabei bekamen die sogenannten Heuerleute, häufig Landarbeiter oder Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten, gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz, der sich unweit des Haupthofes befand, auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Im Fall des Wohnsitzes in der Osnabrücker Straße 114 handelt es sich um ein Doppelheuerhaus, eine baukonstruktive Besonderheit, die in der Gemeinde Dissen selten ist. Als baukonstruktive Möglichkeiten für ein Doppelheuerhaus ergeben sich zwei Möglichkeiten: der Grundriss des hallenhausähnlichen Raumgefüges ist längs gespiegelt. So ergeben sich zwei schmale Dielen, zwei Küchen-, zwei Wohn- und zwei Schlafbereiche. Im Fall des Doppelheuerhauses in der Osnabrücker Straße wurde der Grundriss des hallenhausähnlichen Raumgefügen aber quer gespiegelt. Somit ergeben sich zwei separate Dielen, zu denen an jedem Giebel ein Wirtschaftstor Einlass bietet, sowie zwei Küchenbereiche zwischen Diele und Wohnbereichen. Die zwei Wohnbereiche stoßen mittig des Gebäudes aneinander. Durch eine Wand sind somit zwei Wohn-/Wirtschaftsgebäude räumlich voneinander getrennt und doch unter einem Dach vereint. Für die Zeit um 1850 ist die Verwendung von massivem Material, wie dem Bruchstein, typisch. Wurde die Fachwerkkonstruktion bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts allmählich von Bruchsteinmauerwerk umgeben und schließlich vollends vom massivem Baumaterial abgelöst, änderte sich die Nutzung des massiven Baustoffs zugunsten des Ziegels um 1900 nochmals. In der Ausprägung Bauaufgabe und -form beispielhaft, besteht an der Erhaltung des Heuerhauses daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Sozial-, Bau- und Wirtschaftsgeschichte und aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung wegen des prägenden Einflusses auf das Straßenbild öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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