Torhaus; Rittergut Jühnde
- Landkreis
- Göttingen
- Samtgemeinde
- Dransfeld [Sg]
- Gemeinde
- Jühnde
- Gemarkung
- Jühnde
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Jühnde
- Adresse
- Dorfstraße 3
- Objekttyp
- Torhaus
- Baujahr
- 1576
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 35270659
- Objekt-Nr.
- 1
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Westliches Torhaus der Schlossanlage als queraufgeschlossener, polygonal abgeknickter Flügel aus Kalk-Bruchstein unter Walmdach in Ziegelpfannendeckung. Mittig befindet sich die rundbogige Tordurchfahrt aus Sandsteinquadern, mit profilierten Kapitellen. Im Mauerwerk der nördlichen Gebäudehälfte befinden sich herrschaftliche Wappen, ein originäres vergittertes Wächterfenster sowie ein Stein mit der Datierung „1576“. Rückwärtig ist das Gebäude in Fachwerk auf Bruchsteinsockel, die Räume wurden zu Wohnzwecken ausgebaut. In den Verlauf der Zwingermauern eingelassen schließt das Torhaus ebenfalls rückwärtig an eine ca. 3 m tiefe Mauer entlang des ehemaligen Burggrabens an.
- Denkmalbegründung
- Das 1576 errichtete Torhaus dient als Schwelle zwischen dem Hofareal und dem westlich tiefer liegendem Dorfgefüge von Jühnde. Mit Wappen gestaltet und durch einen vorgelagerten Erschließungsweg erfüllt es eine repräsentative Funktion, wie auch durch das fast fensterlose Mauerwerk und dem Einbetten in die Zwingermauern es einen essenzielen Teil der Fortifikation des Gutsareals ausmacht. Im Vergleich zu Burganlagen steht hier ein Torhaus im Vordergrund, die bei ähnlichen Gutsanwesen mit Herrenhaus sich einheitlich in das Gefüge anpassten und zusätzlich mit Turmuhr oder Dachreiter ausgestattet wurden. Als Markierungszeichen und Symbol für den Geltungsbereich des Haus- und Burgfriedens kündet das mit Wehrelementen und herrschaftlicher Heraldik ausgestattete Torhaus einen wichtigen rechtsgeschichtlichen Vorgang in der zweiten Hälfte des 16. Jh.: in den Hofordnungen ab der Jahrhundertmitte nimmt die Ordnung des Haus- und Burgfriedens eine wichtige Rolle ein. An der Erhaltung des Torhauses besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Zeugnis und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte, durch die beispielhafte Ausprägung des Gebäudetypus eines Torhauses der Spätrenaissance, sowie aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Straßenbild und als Element des räumlichen Gefüges einer Gutsanlage ein öffentliches Interesse.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 35230908 | Gutshof (Baukomplex) | Rittergut Jühnde
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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