Gulfhof Ubben
- Landkreis
- Aurich
- Gemeinde
- Krummhörn
- Gemarkung
- Rysum
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Rysum
- Objekttyp
- Gulfhaus
- Baujahr
- 1800
- bis
- 1900
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34667423
- Objekt-Nr.
- 263
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Giebelständiger, zweigeschossiger Backsteinbau. Der sattelgedeckte Wohnteil mit fünf auf drei Achsen auf beinahe quadratischem Grundriss. Das hohe Erdgeschoss zentral über den Giebel erschlossen, darüber zwei Kornbodenebenen in Ober- und Dachgeschoss. Zeittypischer Fassadenaufbau mit scheitrechten Stürzen oberhalb der Fenster und reduzierten Ziegelziersetzungen als Eckpilaster und Traufgesims, Mitte 19. Jahrhundert. Das Mauerwerk der Gulfscheune mit Ziegelziersetzungen und Segmentbogenfenstern Ende 19 ./ Anfang 20.Jahrhundert erneuert. Einfriedung durch halbhohe Mauer entlang der Emsstraße.
- Denkmalbegründung
- Das Gulfhaus „Mönkestraße 1 / Mönkehörner Lohne 16“ ist aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes ein beispielhaftes Gulfhaus des Klassizismus, zudem als Teil der Gruppe „Rysumer Dorfwurt“ aus orts- und siedlungsgeschichtlichen, sozialgeschichtlichen sowie durch den prägenden Einfluss auf das Straßenbild aus städtebaulichen Gründen von Bedeutung, daher liegt die Erhaltung im öffentlichen Interess. Es verfügt über einen hohen Anschauungswert für die Entwicklung des Gulfhauses in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts und für die die Kulturlandschaft der ostfriesischen Marschen. Die spätklassizstische Fassadengestaltung im Wohnteil ist beispielhaft.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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